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Notdienst kann Ihr Budget gefährden

Der Notdienst ist wie eine Praline – man weiß nie, was einen erwartet. Mal sind es zu viele Notfälle, dann wieder ist der Notdienst total langweilig. Im ersten Fall beschränkt man sich in der Behandlung. Im zweiten Fall führt man auch mal eine längere Behandlung durch. Aber Vorsicht, zu viel Behandlung im Notdienst kann zu Problemen führen und Ihr Budget belasten.

Patientinnen und Patienten können einen echten Notfall nicht unterscheiden von einem Routinefall. Insofern muss die Zahnarztpraxis den Behandlungsbedarf einschätzen.
 

Echte Notfälle von unechten unterscheiden

Notfallbehandlungen müssen auf die Schmerzausschaltung begrenzt werden. Die Leistungen des Notdienstes fallen in einigen KZV-Bereichen in das Budget, schon allein deshalb muss die Leistung im Notdienst deutlich begrenzt sein. Gehen Sie so vor:

  1. Einschätzung ob Notfall ja/nein
  2. Konsequenz aus 1.: ggf. nur Untersuchung oder nur Beratung
     

Ein echter Notfall mit Behandlungsbedarf sollte folgende Leistungen auslösen:

  1. Aufklärung und Beratung mit schriftlicher Zustimmung zur Therapie
  2. Therapie (ausschließlich Schmerzausschaltung)
  3. Information an Hauszahnarztpraxis über die erfolgten Maßnahmen (BEMA 7700 berechnen)
  4. Werden Röntgenbilder erstellt: Schweigepflichtentbindung unterschreiben lassen! Erst dann dürfen die Bilder an die Hauszahnarztpraxis versendet werden.
     

Wichtig: Begrenzen Sie die Therapie im Notdienst auf das Nötigste.
 

4 schwierige Fälle im Notdienst

1. Extraktionen

Im Schmerzfall werden schnell unüberlegte Entscheidungen getroffen, sowohl von Patienten- als auch von Behandlerseite. Extraktionen sollten im Notdienst nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Ein extrahierter Zahn lässt sich schließlich nur aufwendig ersetzen. Patient und Patientin sollten die Möglichkeit haben, über Alternativen zur Extraktion nachzudenken, nachdem der akute Schmerz ausgeschaltet ist.

2. Endo

Endodontien sind ebenso kritisch. Erfolgt im Notdienst eine Wurzelkanalaufbereitung/WK, muss die Hauszahnarztpraxis darüber informiert werden, um Doppelabrechnungen zu vermeiden. Wird doppelt abgerechnet, kann dies mithilfe von KI schnell ermittelt werden. Die Folge ist ein Regress. Für die Notdienstpraxis gilt: Die WK muss im Sinne der Beschreibung vollständig und nachweisbar erfolgt sein – ein Umstand, der eher selten erfüllt ist. Insofern ist im Notdienst die Trepanation/Vitalexstirpation mit Med oder Devitalisation das Mittel der Wahl.

3. Aufwendige Füllungen

Aufwendige Füllungen im Notdienst können kritisch sein. Bei hohen Zuzahlungen steht schnell der Vorwurf im Raum, dass die Praxis eine Notsituation ausgenutzt hat. Nur wenn die Füllung wirklich dringend erforderlich ist, sollte sie auch gelegt werden. Vereinbaren Sie mit fremden Patienten aber grundsätzlich besser keine hohen Mehrkosten bei Füllungen.

4. Kinder und Jugendliche ohne Erziehungsberechtigte

Problematisch ist es, wenn Kinder und Jugendliche in Begleitung von Personen, die nicht ihre Erziehungsberechtigten sind, zum Notdienst erscheinen. Nur Erziehungsberechtigte dürfen entscheiden, ob therapeutische Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Da es im zahnärztlichen Notdienst in der Regel nicht um Leben oder Tod geht, sollte mit der Behandlung auf einen Erziehungsberechtigten gewartet werden bzw. die Behandlung verschoben werden.
 

Schützen Sie Ihr Budget

Der Notdienst kann eine Herausforderung sein und erfordert viel Disziplin. Achten Sie auf die dringend notwendigen Regularien wie Schweigepflichtentbindung bei Übersenden von RöBi und die schriftliche Zustimmung zur Therapie nach Aufklärung. Aufwendige Therapien sollten der Hauszahnarztpraxis vorbehalten bleiben, auch wenn Sie im Notdienst Zeit für eine längere Behandlung hätten – Ihr Budget wird es Ihnen danken.

Thema Abrechnung

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