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Was sich für Auszubildende in der Zahnarztpraxis durch die neue Prüfungs- und Ausbildungsordnung geändert hat

Die heutige Zahnmedizin unterliegt einem stetigen Wandel, der nicht nur technologische Fortschritte, sondern auch Veränderungen in den Ausbildungsrichtlinien mit sich bringt. In diesem Zusammenhang wurde zum 01.08.2022 die neue Prüfungs- und Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFAs) eingeführt, die eine zeitgemäße Ausbildung und eine stärkere Anpassung an die aktuellen Anforderungen der Branche ermöglichen soll.

Die zahnmedizinische Praxis hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Fortschritte in der digitalen Zahnmedizin, neue Behandlungsmethoden und eine zunehmende Bedeutung der Patientenkommunikation erfordern qualifizierte Fachkräfte, die nicht nur über fundierte Kenntnisse, sondern auch über innovative Fähigkeiten verfügen. Die neue Prüfungsordnung reflektiert diese Dynamik und setzt klare Schwerpunkte, um ZFAs optimal auf die Herausforderungen der modernen Praxis vorzubereiten.

 

Verschiebung der Schwerpunkte in der Prüfungsordnung

  • Digitalisierung und Technologien: Die Integration von digitalen Technologien in die zahnärztliche Praxis ist heute unerlässlich. Die Prüfungsordnung legt daher verstärkten Fokus auf die Vermittlung von Kenntnissen im Umgang mit digitalen Röntgengeräten, CAD/CAM-Systemen und der digitalen Patientenverwaltung.
  • Kommunikative Kompetenzen: Neben den technischen Fähigkeiten spielen zwischenmenschliche Fertigkeiten eine immer wichtigere Rolle. Die neuen Anforderungen betonen die Entwicklung von Kommunikationskompetenzen, um eine effektive Zusammenarbeit im Team und eine qualitativ hochwertige Patientenbetreuung sicherzustellen.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen gewinnt an Bedeutung. ZFAs sollen nun verstärkt auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen Gesundheitsprofessionen vorbereitet werden.
  • Fort- und Weiterbildung: Die Prüfungsordnung legt besonderen Wert auf die Förderung von lebenslangem Lernen. ZFAs werden ermutigt, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der Entwicklungen in der Zahnmedizin zu bleiben.

 

Ein zentraler Bestandteil der neuen Prüfungsordnung ist eine umfassende Überarbeitung des Lehrplans und der Prüfungsinhalte. Dies gewährleistet, dass ZFAs in allen relevanten Bereichen der Zahnmedizin fundiert ausgebildet werden, angefangen von der Prophylaxe und Behandlungsassistenz bis hin zur Abrechnung und Verwaltung in der Praxis. Darüber hinaus legt die Prüfungsordnung einen größeren Fokus auf praxisnahe Ausbildungsinhalte und stellt sicher, dass angehende ZFAs bereits während ihrer Ausbildung ausreichend Erfahrung sammeln können.

 

Die neuen Lernfelder im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr

    1. Ausbildungsjahr

    2. Ausbildungsjahr

    3. Ausbildungsjahr

Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten

Patienten bei der endodontischen Behandlung begleiten

Patienten bei Prophylaxe-/KfO-Behandlungen begleiten

Patienten empfangen und begleiten

Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten

Patienten bei Zahnersatz-Behandlungen begleiten

Hygienemaßnahmen organisieren/Medizinprodukte aufbereiten

Medizinische Notfälle begleiten

Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen

Patienten bei der Kariestherapie begleiten

Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten

Arbeitsprozesse organisieren/optimieren/QM

 

Praxisbedarf beschaffen und verwalten

 

 

Was hat sich geändert?

Es gibt keine Zwischenprüfung mehr nach 18 Monaten Ausbildung, stattdessen wurde die Abschlussprüfung jetzt gestreckt. Teil 1 wird nach ca. 18 Monaten absolviert und Teil 2 nach 36 Monaten.

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit aufgrund des bereits erworbenen Schulabschlusses ist nach wie vor möglich.

 

Teil 1 der Abschlussprüfung

Im ersten Teil der Abschlussprüfung, der etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit abgenommen wird, wird u. a. die Durchführung von Hygienemaßnahmen und Aufbereitung von Medizinprodukten nach § 9 ZahnmedAusbV abgefragt.

Die Auszubildende muss nachweisen, dass sie in der Lage ist,

  • aufgabenbezogene Anforderungen zu analysieren und Arbeitsprozesse zu strukturieren,
  • Arbeitsschritte zu planen und Arbeitsmittel auszuwählen,
  • Hygienemaßnahmen für diagnostische und therapeutische zahnmedizinische Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen, dabei die erforderliche Patientensicherheit zu gewährleisten
  • Verfahren zur rechtskonformen Aufbereitung von Medizinprodukten auf Grundlage von Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte unter Berücksichtigung der Wirkungsweisen auszuwählen,
  • die Aufbereitung von Medizinprodukten vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten,
  • durchgeführte Maßnahmen zu bewerten, Medizinprodukte freizugeben und zu dokumentieren und
  • Vorgaben zur Qualitätssicherung, zum Umweltschutz sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit einzuhalten.

 

Alle Prüfungsinhalte sind in der Ausbildungsverordnung vollständig nachzulesen.

 

Teil 2 der Abschlussprüfung

Um die Auszubildenden besser auf die Anforderungen der realen Arbeitswelt vorzubereiten, wurde das Prüfungsverfahren in Teil 2 der Abschlussprüfung um praxisnahe Szenarien erweitert. In dieser praktischen Prüfung werden die Fachangestellten nun in realistischen Situationen getestet und auf ihre Fähigkeiten im Umgang mit Patienten, Teammitgliedern und modernen Technologien überprüft. Schließlich sollen die Auszubildenden nicht nur über theoretisches Wissen verfügen, sondern auch praktische Kompetenzen vorweisen können.

Die Fähigkeit zur effektiven Kommunikation ist entscheidend in der Patientenbetreuung. Das neue Prüfungsverfahren legt daher einen besonderen Schwerpunkt auf die Evaluation der kommunikativen Fertigkeiten der angehenden ZFAs. Die Absolventen werden auf ihre Fähigkeit geprüft, klar und einfühlsam mit Patienten zu interagieren sowie effektiv im Team zu kommunizieren.

Thema Abrechnung

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