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Organspende-Register startet

Das Organspende-Register soll Menschen schnell und unkompliziert die Möglichkeit bieten, ihre Spendenbereitschaft festzuhalten. Nach mehreren Verzögerungen soll es nun zum 18. März tatsächlich an den Start gehen.

8.400 Menschen warteten Mitte Januar bundesweit auf ein Spenderorgan, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Nach wie vor gäbe es deutlich zu wenige Spenderorgane. Doch zumindest gibt es einen Aufwärtstrend. Im vergangenen Jahr spendeten immerhin 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe, 96 mehr als 2022. Trotzdem gilt Deutschland als Schlusslicht beim Thema Organspende im internationalen Vergleich. Karl Lauterbach sieht das Organspende-Register als wichtigen Schritt zu mehr Spendenbereitschaft, wie er gegenüber der „Rheinischen Post“ angab: „Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln.“
 

Organspende-Register – wie funktioniert´s?

Das Organspende-Register ist ein zentrales, elektronisches Verzeichnis. Darin kann man seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende rechtssicher und kostenlos eintragen. Die Registrierung ist freiwillig und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Kliniken können so im Falle des Todes schnell abrufen, wie sich der Patient zu Lebzeiten entschieden hat, auch wenn kein Organspendeausweis vorhanden ist. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Ab dem 18. März nimmt das Register stufenweise seinen Betrieb auf. Zuerst wird die Funktion für das Eintragen freigeschaltet. Ab Juli sollen dann alle Entnahmekrankenhäuser an das Register angeschlossen sein und die Erklärungen abrufen können. Bis September soll man das Register auch über die Krankenkassen-Apps abrufen können. Ab Januar 2025 sollen auch Gewebeeinrichtungen an das Register angebunden sein.
 

Brauche ich noch einen Organspendeausweis?

Um sicherzugehen, sollte man bis Januar 2025 noch einen Organspendeausweis mit sich führen oder hinterlegen bzw. die Entscheidung in einer Patientenverfügung festhalten. Diese Dokumente behalten auch ihre Gültigkeit, wenn man sich nicht ins Organspende-Register einträgt. Existieren mehrere Dokumente, gilt immer das mit dem jüngsten Ausstellungsdatum.
 

Organspende – was und wie?

Ob man nach seinem Tod ein oder mehrere Organe oder Gewebe spenden möchte, ist eine höchst individuelle Entscheidung. Da man sich dafür mit dem eigenen Tod beschäftigen muss, ist es für viele Menschen ein Thema, das sie lieber vermeiden. Dabei spricht viel dafür, sich Gedanken darüber zu machen. Nicht zuletzt, damit nach dem Tod nicht die Angehörigen diese Entscheidung treffen müssen. Sowohl auf dem Organspendeausweis als auch im zukünftigen Organspende-Register gibt es die Möglichkeit, genau festzuhalten, ob und was man spenden möchte.

Mögliche Spenderorgane sind:

  • Herz
  • Lunge(n)
  • Leber
  • Nieren
  • Bauchspeicheldrüse
  • Dünndarm


Darüber hinaus können auch Gewebeteile gespendet werden, darunter:

  • Haut
  • Knochen (z. B. Röhrenknochen)
  • Hornhaut der Augen
  • Herzklappen
  • Blutgefäße
  • Inselzellen


Wenn bei einem Patienten ein unumkehrbarer Hirntod festgestellt wird, kann eine potenzielle Organspende in Betracht gezogen werden. Die Todesfeststellung erfolgt durch mehrere spezialisierte Ärzte und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.

Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, prüfen Mediziner die Transplantationseignung der Organe. Einige Vorerkrankungen schließen eine Organspende aus, darunter eine aktuelle Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion. Es existiert jedoch keine Altersgrenze.

Stellt sich heraus, dass die Organe zur Transplantation infrage kommen, wird ein geeigneter Empfänger gesucht. Die Organe werden dem Spender in einem chirurgischen Entnahmeverfahren von hochqualifizierten Ärzten entfernt und schnellstmöglich in ein Transplantationszentrum gebracht, wo der Empfänger bereits auf die Operation vorbereitet wird.

Thema Abrechnung

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