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Pandemiezuschlag für Vertragszahnarztpraxen ab 01.04.2021

Kein Aprilscherz, sondern bitterernst und bitternötig: In einer bundesmantelvertraglichen Vereinbarung haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband auf einen Pandemiezuschlag als pauschale Abgeltung für alle Vertragszahnarztpraxen geeinigt.

Die Vereinbarung tritt am 1. April 2021 in Kraft und sieht vor, dass die Krankenkassen in der zweiten Jahreshälfte einen Maximalbetrag in Höhe von 275.000.000 Euro zur Verfügung stellen. Das Geld wird von den KZVen nach einem bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel (vorgegeben von der KZBV) an die Zahnarztpraxen verteilt.

Die Pauschale soll besondere Aufwendungen ausgleichen, die im Rahmen der Behandlung von gesetzlich Versicherten während der Corona-Pandemie entstehen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung an die KZVen.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Praxisgröße (ausschlaggebend ist die Anzahl der Behandler). Die genauen Verteilungsoptionen und die Beträge für die einzelnen Praxen werden die regionalen KZVen zeitnah mitteilen. Weitere Informationen gibt es bei der KZBV.

Aufatmen bei den Vertragszahnarztpraxen

Seit einem Jahr kämpfen Zahnarztpraxen mit den Auswirkungen der Pandemie. Vertragszahnärzte mussten die exorbitant gestiegenen Kosten trotz schwindender Patienten- und Behandlungszahlen allein stemmen. Während die BZÄK mit den privaten Krankenversicherungen und Beihilfen bereits im vergangenen Jahr eine Erleichterung mittels Hygienepauschale je Sitzung getroffen haben, war es vonseiten der GKV bisher still. Die Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich für Vertragszahnarztpraxen war deshalb überfällig. Spannend bleibt, ob die Hygienepauschale für die privat-/beihilfeversicherten Patienten über den 31.03.2021 hinaus verlängert wird.

Thema Abrechnung

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