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Pillen mit erhöhten Risiken werden immer noch zu häufig verschrieben

Seit circa 10 Jahren ist bekannt: Einige Kombinationspräparate der Antibabypille bergen ein erhöhtes Risiko für Thromboembolien, vor allem für Frauen, die übergewichtig sind oder rauchen. Trotzdem werden diese Präparate nach wie vor häufig verschrieben. Woran liegt das?

Circa ein Drittel der Verschreibungen im Jahr 2021 sind Kombinationspräparate mit erhöhten Risiken

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) veröffentlichte vor Kurzem eine Analyse zum Verschreibungsverhalten bei der Antibabypille. Demnach bekamen im Jahr 2021 32 % der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Mädchen und jungen Frauen eine Verordnung für die Pille. Davon wurde in 48,2 % der Fälle ein Kombinationspräparat (KOK) verschrieben, dessen Hormonzusammensetzung ein 1,6-fach höheres Risiko für venöse Thromboembolien birgt.

Obwohl die Verschreibungsrate dieser Präparate seit 2010 deutlich zurückgegangen ist – damals lag sie auf einem 20-Jahres-Höchststand von 46 % –, ist der Anteil der Kombinationspräparate bei jungen Frauen mit fast einem Drittel weiterhin zu hoch. Darauf wies Eike Eymers, Ärztin im Stab Medizin des AOK-Bundesverbandes gegenüber der Ärzte Zeitung hin. „Es gibt auch bei den Kombipräparaten durchaus Alternativen, deren niedriges Risiko durch Langzeitstudien belegt ist“, so Eymers.

Dazu gehören Kombinationspräparate der sogenannten zweiten Pillengeneration und Monopräparate, sogenannte Minipillen, die nur ein Gestagen mit einem niedrigen Risikoprofil enthalten. Zu den risikoärmeren Gestagenen gehören zum Beispiel Levonorgestrel, Noresthisteron oder Norgestimat. Die problematischeren Kombinationspräparate enthalten hingegen Gestagene, wie zum Beispiel Dienogest, für das in Kombination mit dem Östrogen Ethinylestradiol ein 1,6-mal höheres Risiko für Thromboembolien nachgewiesen wurde.

Deshalb rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von einer Verordnung von KOK-Präparaten bei Risikopatientinnen ab. Zuletzt verschickte das BfArM im September 2021 einen Rote Handbrief, der dringlich darauf hinwies, dass es besondere Zulassungsbedingungen für die risikoreicheren Kombinationspräparate bei oralen Kontrazeptiva gibt.

Diese Zulassungsbedingungen sehen vor, dass sowohl Ärztinnen als auch Patientinnen bei der Entscheidungsfindung unterstütz werden müssen. Dafür müssen die Hersteller Checklisten für Ärzte und Informationskarten für Patientinnen bereitstellen. Während des Arzt-Patienten-Gesprächs sollen Ärztinnen den Patientinnen die für sie bestimmten Informationskarten aushändigen, um so auch leichter über die Risiken der KOK-Präparate aufklären zu können. Zusätzlich stehen den verordnenden Ärzten Fachinformationen, Informationen des BfArM sowie medizinische Leitlinien zur Verfügung. Auch der Arbeitskreis Frauengesundheit informiert.
 

Umfassende Aufklärung der Patientinnen ist entscheidend

Die Vorsitzende des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF), Ingrid Mühlhauser, fordert, dass die Informationsprozesse in den Arztpraxen evaluiert werden müssen. Ihrer Ansicht nach entsprechen die Aufklärungsprozesse in den Arztpraxen nicht den Vorgaben des Patientenrechtegesetzes. „Die Frauen haben Anspruch auf eine umfassende Aufklärung zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen hormonellen und vor allem auch der nicht-hormonellen Methoden zur Schwangerschaftsverhütung“, so Mühlhauser. Außerdem fordert der AKF, dass es für alle Kombinationspräparate aussagekräftige Vergleichsstudien geben müsse, nicht nur für diejenigen, die problematische Hormonkombinationen enthalten. „Dies gilt insbesondere für neue Präparate“, meint Mühlhauser, die Professorin für Gesundheit an der Universität Hamburg ist und Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologie und Endokrinologie.

Auch Eike Eymers vom AOK-Bundesverband meint: „Insbesondere junge Frauen, die sich für die Verhütung mit der Pille entscheiden und erstmals ein orales Kontrazeptivum einnehmen, sollten von ihrer Ärztin über die Risiken und Symptome aufgeklärt werden und möglichst auf ein Präparat der zweiten Generation zurückgreifen.“ Diese KOK-Präparate sind schon lange auf dem Markt und unterliegen häufig nicht mehr dem Patentschutz. So gibt es auch viele Generika-Präparate. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für orale Kontrazeptiva bis zum 22. Geburtstag der Frauen.

Hersteller sind daran interessiert, dass Originalpräparate verschrieben werden, die im Vergleich zu den günstigeren Generika lukrativer sind. Auch deshalb werden die risikoreicheren KOK-Präparate als Lifestyle-Produkte vermarktet mit dem Versprechen einer Gewichtszunahme vorzubeugen und Haut und Haare schöner zu machen. Ingrid Mühlhauser sieht deshalb auch ein Versagen der Fachgesellschaften, Zulassungsbehörden und der ärztlichen Selbstverwaltung, die solchen Vermarktungsstrategien zu wenig evidenzbasierten Informationen entgegensetzen.

Eike Eymers stellt zwar fest, dass das Verschreibungsverhalten seit 2010 stärker die bekannten Risiken berücksichtigt, dass aber im Vergleich zu 2020 immer noch ähnlich oft Pillen mit dem problematischen Gestagen Dienogest verschrieben werden, nämlich in 35 %der Fälle (2020 waren es 36 %). Ein anderer problematischer Wirkstoff, Chlormadion, sei ebenfalls in den letzten beiden Jahren gleich häufig bei jungen Frauen eingesetzt worden, nämlich in 10 % der Fälle.

Umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass alle oralen Kontrazeptiva vergleichbar gut vor einer Schwangerschaft schützen. Insgesamt nimmt die Bereitschaft, mit der Pille zu verhüten, bei jungen Frauen stetig ab. Dies kann auch damit zusammenhängen, dass ihnen immer mehr bewusst ist, dass die Pille kein Lifestyle-Produkt ist, sondern dass Nutzen und Risiken wie bei anderen Arzneimitteln auch, miteinander abgewogen werden müssen.

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