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Praxisschließung – was tun?

Praxisleitung und -mitarbeiter einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, die wegen infektionsschutzrechtlicher Gründe oder weil Quarantäne angeordnet wurde, schließen muss, haben Anspruch auf Entschädigung.

  • Wo kann der Antrag für diese Entschädigungsleistungen gestellt werden?
  • Besteht für die Mitarbeiter Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
  • Was ist aus arbeitsrechtlicher Perspektive zu beachten?

 

Detaillierte Informationen dazu bekommen Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (auf der Seite unten unter der Überschrift "Weitere"), die auch eine Liste mit den zuständigen Behörden veröffentlich hat, sowie bei der Bundesagentur für Arbeit und bei der Bundeszahnärztekammer.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

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