

| Magazin
Prothesenpflege: Wie rechnen wir die Aufklärung ab?
Antwort unserer Expertin:
Sie können 1-mal pro Halbjahr die Positionen 174a und 174b abrechnen. Ausschlaggebend für die Abrechnung ist der Pflegegrad und nicht der Ort, an dem die Aufklärung stattfindet. Das gilt auch, wenn Sie eine Pflegekraft oder eine andere pflegende Person (z. B. ein Familienmitglied) Ihres Patienten aufklären.

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
Newsletter
Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.