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Prothesenpflege: Wie rechnen wir die Aufklärung ab?

Einer unserer Patienten lebt in einem Pflegheim und kommt regelmäßig zu uns in die Praxis zur Kontrolle. Er hat einen Pflegegrad. Kürzlich haben wir ihm gezeigt, wie er seine Prothese putzen und pflegen muss. Welche BEMA-Positionen rechnen wir dafür ab? Wie müssten wir abrechnen, wenn wir nicht ihn, sondern eine Pflegekraft über die Prothesenpflege aufklären?

Antwort unserer Expertin:

Sie können 1-mal pro Halbjahr die Positionen 174a und 174b abrechnen. Ausschlaggebend für die Abrechnung ist der Pflegegrad und nicht der Ort, an dem die Aufklärung stattfindet. Das gilt auch, wenn Sie eine Pflegekraft oder eine andere pflegende Person (z. B. ein Familienmitglied) Ihres Patienten aufklären.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

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