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Prothesenpflege: Wie rechnen wir die Aufklärung ab?
Antwort unserer Expertin:
Sie können 1-mal pro Halbjahr die Positionen 174a und 174b abrechnen. Ausschlaggebend für die Abrechnung ist der Pflegegrad und nicht der Ort, an dem die Aufklärung stattfindet. Das gilt auch, wenn Sie eine Pflegekraft oder eine andere pflegende Person (z. B. ein Familienmitglied) Ihres Patienten aufklären.

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