

Rekonstruktion + Endodontie – wie Sie damit umgehen

3 Fälle im Zusammenhang mit Rekonstruktionen
1. Perforation und Nutzung der vorhandenen Rekonstruktion: Die Rekonstruktion ist suffizient, es wird eine Trepanationsöffnung durchgeführt. Im Rahmen der Endodontie sind mit der WK, Med und WF provisorische Verschlüsse abgegolten. Wenn die Rekonstruktion nach der WF verbleiben soll und direkt im Mund verschlossen wird, ist eine Rücksprache mit der KZV anzuraten. Je nach Material der Rekonstruktion kann hierfür ein Festzuschuss oder ggf. eine Füllungsleistung berechnet werden. Die Auffassungen dazu sind unterschiedlich.
2. Entfernung und Umarbeitung der insuffizienten Rekonstruktion zum Provisorium: Ist die Rekonstruktion insuffizient und wird vorübergehend genutzt, um dann als Neuplanung ersetzt zu werden, sieht die Sachleistung keine Möglichkeit der Berechnung vor. Sie müssen diese Leistung privat planen und via BMV-Z vereinbaren. Denkbar ist § 9 als Chairsideleistung für das Umarbeiten/Anpassen als provisorische Versorgung, Unterfütterung und zusätzlich je Wechselvorgang gemäß § 6 (1) eine analoge Leistung. Beispielsweise kann das Provisorium nach abgeschlossener Endodontie als provisorische Krone dienen, bis die Neuversorgung abgeschlossen ist.
3. Entfernung der Rekonstruktion und Wiedereingliederung nach Wurzelfüllung: Ist die Rekonstruktion suffizient, wurde schadlos entfernt und kann wieder eingegliedert werden, gibt es einen Festzuschuss. Diesen können Sie auch mit einer definitiven Stiftversorgung kombinieren. Hierfür kommt Festzuschuss 6.8 (1.4/1.5) infrage.
Die Rekonstruktion wird in diesem Fall mehrfach entfernt und wieder eingegliedert. Es stellt sich deshalb die Frage, was während der Endodontie berechnet werden kann. Fakt ist: Es gibt keine Sachleistung. Die Maßnahmen müssen via BMV-Z privat vereinbart werden und Sie können die Leistung zu den endodontischen privaten Leistungen hinzufügen. Wie bei 2. benötigen Sie ggf. § 9 für Unterfütterungen/Anpassungen wegen Substanzverlust und § 6 (1) für Aus- und Wiedereingliedern einer Rekonstruktion im Rahmen einer Endodontie als Schutzfunktion und Frakturvermeidung. Alternativ können Sie BEMA 19 aus der Regelversorgung des FZ 6.8 nutzen, wenn Sie die Rekonstruktion bis zur Beendigung aufbewahren wollen.
Auf regelmäßige Vit achten!
Eine Endodontie im Rahmen einer Versorgung mit Kronen- und Brücken oder Teilkronen kann eine Folge sein. Präparationstraumata sind ein Risiko. Daher sind regelmäßige Vitalitätsproben nach Versorgungen mit festsitzenden Rekonstruktionen bei vitalen Zähnen sinnvoll. Im Rahmen einer notwendigen Endodontie ist die Einschätzung der Rekonstruktion wichtig, ebenso die Folgeversorgung. Nehmen Sie in die Beratung der begleitenden privaten Leistungen zur Endodontie die o. g. 3 Optionen auf.
JaBr/ES
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