So machen Sie im nächsten Notdienst alles richtig
Behandlungen während des Notdienstes unterliegen den gleichen Regeln wie Behandlungen im Normalbetrieb. Da meist ein Gespräch mit dem Hauszahnarzt nötig ist, müssen Sie sich außerdem von der Schweigepflicht entbinden lassen.
Notdienst in 6 Schritten organisieren
Im Notdienst geht es meist um schnelle Schmerzbeseitigung oder kollegiale Hilfe. Trotzdem müssen Sie alle nötigen Unterschriften einholen und Daten abfragen bzw. weitergeben, um Ihr Honorar nicht zu riskieren. Vor allen Dingen müssen Sie auch Notfallpatienten gemäß Patientenrechtegesetz aufklären. Ihr Pflichtprogramm im Notdienst sieht folgendermaßen aus:
- Unterschrift Schweigepflichtentbindung
- Benennung des Hauszahnarztes
- Einverständnis zur Behandlung (insbesondere bei Anästhesie, Endodontie, chirurgischen oder medikamentösen Eingriffen)
- Kurze Information an den Hauszahnarzt über die getätigten Behandlungen, ggf. mit Bitte um Behandlungsübernahme
- Angabe der Praxisdaten, inkl. Erreichbarkeit
- Mitgabe oder Zusendung von gemachten Röntgenbildern
Schmerzbehandlung und Einverständnis – sichern Sie sich ab!
Bei Schmerzpatienten ist die Einverständniserklärung so eine Sache. Manche Patienten können unter Schmerzen keine schnellen Entscheidungen treffen. Deshalb gilt: Klären Sie im Notdienst immer verbindlich und nachweisbar auf. Teilen Sie es dem Hauszahnarzt mit, wenn der Patient starke Schmerzen hatte und geben Sie dem Patienten folgende Daten aus der Aufklärung mit:
- Diagnose, Befund, ggf. unterstützende Diagnostik via Röntgen
- Therapie, Therapiealternativen
- Risiken
- Umfang der Therapie
- Folgen der Unterlassung
- Notfallmaßnahmen
- Entscheidung des Patienten
Wichtig: Nicht beachtete rechtliche Vorgaben während des Notdienstes können schnell zu Konflikten führen, die unter Umständen sehr unangenehm enden. Seien Sie also lieber vorbereitet.
Ab 1. Oktober: Neue Positionen für das Konsil
Für gesetzlich Versicherte gelten demnächst neue Abrechnungspositionen für das Konsil. Durch die Änderungen ab 01.10.2020 wurde die BEMA-Position 181 um die Positionen 181 a und 181 b erweitert. Wir haben für Sie alle neuen Konsilpositionen im BEMA zusammengestellt.
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