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Hausärzte fordern weniger Testbürokratie

Der 41. Deutsche Hausärztetag fand in Berlin ganz im Zeichen der Corona-Pandemie statt. Die Hausärzte forderten eine andere Teststrategie, höhere Honorarsätze und einen staatlichen Bonus für MFAs.

In den Praxen sollten – wenn es nach den Hausärzten ginge – an erster Stelle Patienten mit Symptomen auf SARS-CoV-2 getestet werden. An zweiter Stelle müssten Kontaktpersonen positiv getesteter Patienten stehen, an dritter Stelle Bewohner von Heimen, Pflege- und anderen medizinischen Einrichtungen. Erst ganz zuletzt sollten Reiserückkehrer aus Risikogebieten an die Reihe kommen. Diese Corona-Teststrategie fordern die Hausärzte von der Politik, den eigenen Verbänden und den Krankenkassen. Für den Herbst regen sie Multiplex-Testungen an, bei denen gleichzeitig auf Influenza und COVID-19 getestet wird. Außerdem reagierten sie ziemlich verschnupft darauf, bei den massenhaften Tests für Reiserückkehrer kaum beteiligt worden zu sein.

Bonus für MFAs und VERAHs gewünscht

Finden die Forderungen zum Abbau von Bürokratie Gehör, werden Praxisteams in Zukunft mehr Zeit für andere Dinge haben. Die Tests und deren Honorierung sollen von bürokratischem Aufwand entschlackt werden. Außerdem fordern die Hausärzte höhere Honorare für Tests an bereits infektiösen Patienten.

Auch für MFAs und VERAHs setzten sie sich ein. Sie untermauerten ihre Forderung nach einem staatlichen Bonus ähnlich wie für Alten- und Krankenpflegekräfte.

Viele Sonderregelungen bleiben

Pünktlich zum vierten Quartal 2020 teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit, dass viele Sonderregelungen zur Coronavirus-Pandemie bis zum Jahresende verlängert werden:
 

  • Die Videosprechstunde kann weiterhin unbegrenzt angeboten werden.
  • Heilmitteltherapien wie z.B. Physiotherapie müssen innerhalb von 28 Tagen nach der Verordnung beginnen, nicht wie regulär innerhalb von 14 Tagen.
  • Kontrolluntersuchungen und Schulungen von DMP-Patienten dürfen ausfallen, wenn es medizinisch vertretbar ist.
  • Krankentransporte von COVID-19-Patienten zur ambulanten Behandlung bleiben genehmigungsfrei. Das gilt auch für Quarantäne-Patienten.

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