

Überweisung an Kfo: Kollegiale Absprache ist das A und O

Die Kfo-Therapie gelingt, wenn Sie Patientinnen und Patienten von Beginn an einbeziehen und vorbereiten. Kfo bedeutet: lange Therapiephase, hohe Termindichte. Kfo-Praxen müssen Patientinnen und Patienten mindestens 1-mal pro Quartal einbestellen, bei Multibandbehandlungen für den Bogenwechsel noch öfter. Zusätzlich müssen Termine in der Hauszahnarztpraxis wahrgenommen werden, beispielsweise für individualprophylaktische Leistungen, die eine Kfo-Praxis nicht ohne Absprache erbringen kann.
Während einer Kfo-Behandlung stehen Haus- und Kfo-Zahnarztpraxis in engem Austausch. Sie müssen darauf achten, dass beide innerhalb ihres Leistungsspektrums bleiben.
Gute Kommunikation schließt Behandlungslücken
Erklären Sie Ihren Patientinnen und Patienten die anstehende Kfo-Therapie und die Kooperation zwischen der Haus- und der Kfo-Zahnarztpraxis. Fangen Sie damit schon bei der Aufklärung zur Überweisung an. Weisen Sie Patientinnen und Patienten auf Folgendes hin:
- Eine kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich über einen langen Zeitraum.
- Nicht eingehaltene Termine haben Konsequenzen für Patientinnen und Patienten:
- Hauszahnarztpraxis: u. U. keine IP-Leistung und kein Eintrag ins Bonusheft.
- Kfo-Praxis: Meldung an die GKV, was im schlimmsten Fall zum Abbruch der Therapie führt – mit Verlust der gezahlten Eigenanteile.
- Die Patientin/Der Patient hat eine Mitwirkungspflicht.
Wichtig: Achten Sie von Beginn an darauf, dass Ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig zu Ihnen kommen. Klären Sie gut über die Leistungsaufteilung zwischen beiden Praxen auf. Das schafft Verständnis für die oft als belastend empfundene Terminfülle. Vor allem der drohende Verlust zusätzlicher IP-Leistungen und des Eintrags ins Bonusheft sensibilisiert Patientinnen und Patienten.
Kommunikation zwischen den Praxen ab der Überweisung
Ab der Überweisung geben Sie als Hauszahnarztpraxis Folgendes an die Kfo weiter:
- Behandlungsauftrag mit Angabe des Grundes der Überweisung,
- Information darüber, dass über die Mitwirkungspflicht aufgeklärt wurde,
- Bitte um direkte Information, sobald die Mundhygiene die Behandlung gefährdet,
- Hinweis, dass Sie die IP-Leistungen (GKV) erbringen und die Kfo-Praxis notwendige Prophylaxe als Schutzprogramm über private Zusatzleistungen zum Kfo-Plan vereinbaren kann.
Die kieferorthopädische Fachpraxis informiert die Hauszahnarztpraxis über den möglichen Start einer Kieferorthopädie.
Bei manchen Kfo-Maßnahmen ist die Kommunikation besonders wichtig:
- prophylaktische Maßnahmen bei festsitzenden Multibandbehandlungen,
- IP4 im Zusammenhang mit der obligatorischen Fluoridierung bei Bogenwechsel mit PZR.
Kommunikation mit Praxen außerhalb Ihres Netzwerks
Patientinnen und Patienten haben freie Arztwahl. Sie müssen sich nicht innerhalb Ihres Netzwerkes an Fachpraxen bewegen. Gehen Sie aber immer davon aus, dass jede Praxis ein Interesse an guter Kommunikation und Zusammenarbeit hat. Gehen Sie als Hauszahnarztpraxis in Vorleistung und erläutern Sie gleich zu Beginn, wie Sie die Zusammenarbeit gestalten wollen.
JaBr/ES
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