

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gehen Sie bei ausländischen Patientinnen und Patienten richtig vor

Schritt 1: Klären Sie, aus welchem Land die Person kommt
Grundlage für die Versorgung mit medizinischen Leistungen „auf Kasse“ sind
- die „EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ für die folgenden Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern
- sowie bilaterale Abkommen mit folgenden Staaten: Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei.
Bei Patientinnen und Patienten aus allen anderen Staaten ist grundsätzlich nur die privatärztliche Abrechnung nach den allgemein gültigen Regeln der GOÄ möglich.
Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ABRECHNUNG exakt.
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