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Überweisungen: Das sollten beide Parteien beachten

In vielen Bereichen ist es sinnvoll, an fachlich versierte Kolleginnen und Kollegen zu überweisen. Überweisungen müssen aber wohl durchdacht sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die ausführende Praxis durch auffallend hohe Leistungen in den Fokus einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rückt.

 

Mit einer Spezialisierung kann sich eine Praxis auf ein Interessensgebiet fokussieren. In Ballungsgebieten sind Spezialisierungen außerdem eine gute Möglichkeit, um sich von der Konkurrenz abzuheben, und sie sind eine wichtige Ergänzung der Patientenbetreuung. Mehrere Zahnarztpraxen können sich in einem gut abgestimmten Netzwerk zusammenfinden, um so die Therapie professionell zu begleiten. Das hat auch den Vorteil, dass nicht jede Praxis teure Geräte und Materialien vorhalten muss. 

Spezialisierungen gibt es nicht nur in den Bereichen KFO und MKG-Chirurgie. Patientinnen und Patienten können sich auf spezialisierte Praxen in den Bereichen Endo, Parodontologie, Oralchirurgie oder Kinder/Jugendliche verlassen. 

Für die ausführende spezialisierte Praxis können bestimmte Leistungen auffallend höher ausfallen, als im Landesdurchschnitt. Das hat zur Folge, dass diese Praxis in den Focus einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gerät. Genau ausgefüllte Überweisungen sind deshalb wichtig. 

Das gilt für die überweisende Praxis

Auf der Überweisung sollte die angeforderte Leistung so präzise wie möglich dargestellt werden. 

Beispiel: Der Auftrag: „Extraktion 48“ ist zwar grundsätzlich ausreichend und verständlich. Es geht daraus aber nicht hervor, warum die Extraktion von einer Fachpraxis durchgeführt werden soll. Die empfangende Praxis kann die besondere Extraktion mit einer solchen Überweisung nur schwer beweisen. Kommt das häufiger vor, erhöht das u. U. ihre Fallzahlen über Gebühr, weil sie z. B. einen auffallend hohen Bedarf an besonderen Extraktionen in Verbindung mit Osteotomien hat, ohne dass sie diesen nachweisen kann. 

Wichtig: Sie helfen Ihren Kolleginnen und Kollegen, indem Sie Ihre Anweisungen genau formulieren, z. B. so: „Extraktion retinierter Zahn 48“. Das erscheint kleinlich, aber für die Empfängerpraxis ist das ein wichtiger Nachweis. 

 

Das gilt für die empfangende Praxis

Spezialisierte Praxen kämpfen oft damit, dass sie die Fallzahlen des Landesdurchschnitts überschreiten. Die Praxis wird dann auffällig und gerät schlimmstenfalls in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, in der die Beweislastumkehr greift. Die Praxis muss nachweisen, dass sie wirtschaftlich arbeitet und die Vorgaben der Richtlinien einhält. Zudem muss sie nachweisen, dass eine Besonderheit vorliegt, welche die Überschreitung des Durchschnitts rechtfertigt. 

Achtung: Erbrachte notwendige Leistungen sollten Ihnen vergütet werden. Mit Ihrer korrekten Abrechnung tragen Sie auch dazu bei, die Statistik mit realen Leistungen zu erweitern. Gehen Sie auf keinen Fall das Risiko ein, Ihre Zahlen zu „frisieren“!

Behalten Sie bei einer Spezialisierung die Fallzahlen der regionalen Fachgruppe im Blick. Jedes Bundesland kann über die Zuordnung der Fallzahlen in bestimmten Fachgruppen verfügen. Daher kann es sein, dass z. B. eine oralchirurgische Praxis den allgemeinen Zahnarztpraxen zugeordnet wird und nicht der Gruppe der MKG-Chirurgie. 

Wichtig: Archivieren Sie Überweisungen mit exakten Behandlungsaufträgen. Wie oben dargestellt, sind exakte Angaben ein wichtiger Beweis dafür, dass besondere oder seltene Leistungen gehäuft anfallen. 

Ein kollegialer Austausch zum Thema „Überweisungsauftrag“ ist wichtig, damit Sie für den Fall der Prüfung gut gerüstet sind. 

Tipp: Viele Praxen bieten überweisenden Praxen Flyer an, die zum einen die exakten Kontaktdaten für die Patientinnen und Patienten und zum anderen eine Auswahl an Überweisungsgründen enthalten. 

JaBr/ES

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