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Verdacht auf Kindesmisshandlung: Diese GOÄ-Leistungen können Sie abrechnen

Wenn bei Ihnen in der Praxis ein junger Patient erscheint, bei dem Sie oder der Arzt bzw. die Ärztin Kindesmisshandlung vermuten, können Sie verschiedene Leistungen nach GOÄ abrechnen.

© Vorschaubild: Shutterstock/CreativeAngela

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