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Gesundheitsversorgung für Ukraine-Geflüchtete

Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland flüchten, sollen ab Juni in einem einfacheren Verfahren medizinisch versorgt werden. Bei Sprachbarrieren können Arztpraxen eine kostenlose Dolmetsch-Nothilfe in Anspruch nehmen.

Wie die medizinische Versorgung für Ukraine-Geflüchtete derzeit geregelt ist

Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, können medizinische Hilfe in Anspruch nehmen – egal, ob sie sich behördlich registrieren lassen oder nicht. Grundlage dafür ist ihr Status als Asylbewerber.

Die Kommunen stellen auf dieser Grundlage Ukraine-Geflüchteten Behandlungsscheine aus, mit denen sie sich in Arztpraxen behandeln lassen können. Ukrainerinnen sind von der Zuzahlung befreit und haben auch Anspruch auf Impfungen, medizinische Betreuung in der Schwangerschaft und auf psychologische Unterstützung. Die Bundesregierung hat die wichtigsten Informationen zur medizinischen Versorgung auf dieser Website gesammelt.

Wer sich nicht registrieren lässt, hat bei einem medizinischen Notfall Anspruch auf eine Behandlung, ist aber bei anderen medizinischen Fragen auf Organisationen angewiesen, die Menschen ohne Krankenversicherung anonym und kostenlos behandeln. Weitere Informationen zu solchen Organisationen in der Nähe finden Sie auf der Website der Malteser und der Medibüros oder auf der Website Gesundheit ein Menschenrecht.
 

Was sich ab 1. Juni für die medizinische Versorgung von Ukraine-Geflüchteten ändert

Ab 1. Juni 2022 soll bundesweit ein einfacheres Verfahren für Geflüchtete aus der Ukraine gelten. Sie haben dann einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung – so wie Hartz-IV-Empfänger –, sind damit automatisch krankenversichert und erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ab diesem Datum sind die Jobcenter die zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete.

Einzelne Bundesländer stellen den Geflüchteten schon jetzt statt der Behandlungsscheine eine elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist bisher eine Vereinbarung des jeweiligen Bundeslandes mit den gesetzlichen Krankenkassen. Derzeit gilt diese Regelung in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
 

Dolmetsch-Nothilfe Ukrainisch für Arztpraxen 

Bei Sprachbarrieren können Arztpraxen nun den Dolmetsch-Service einer kostenlosen Hotline in Anspruch nehmen. Das gemeinnützige Berliner Unternehmen „Triaphon“ bietet diese Hilfe für alle Fälle an, in denen Ukrainer ungeplant ärztliche Hilfe benötigen, weil sie unter akuten Beschwerden leiden, die dringend behandlungsbedürftig sind. Der Service gilt ausdrücklich nicht für die medizinische Beratung bei geplanten Operationen oder psychologischen beziehungsweise psychiatrischen Therapieeinheiten.

Die Hotline kann rund um die Uhr ohne Terminvereinbarung angerufen werden. Anruferinnen werden dann sofort mit einer Dolmetscherin verbunden, die Ukrainisch, Russisch und Deutsch spricht. Alle Dolmetscher wurden von Triaphon auf ihre Eignung geprüft und für den Übersetzungseinsatz geschult. Der Service kann ohne die Weitergabe personenbezogener Daten, Nennung der Praxis oder der Telefonnummer genutzt werden. Die Gespräche werden laut Anbieter nicht aufgezeichnet.

Arztpraxen, die die Hotline nutzen möchten, müssen sich im Vorfeld beim Anbieter registrieren. Triaphon schaltet nach Prüfung der Telefonnummer den Service frei. Praxen erhalten dann per E-Mail die Telefonnummer der Hotline und weitere Informationen zum Ablauf.

Der Service ist zunächst bis zum 30. September 2022 durch eine Förderung finanziert und kann so lange von Ärztinnen und MFAs genutzt werden.

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