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Vom 1. März an können Haus- und Kinderärzte zur Organspende beraten

In Deutschland warteten im Jahr 2021 insgesamt 8.448 Menschen auf ein Spenderorgan. Sie sind lebensbedrohlich erkrankt und brauchen dringend Niere, Leber, Herz, Lunge oder Bauchspeicheldrüse eines Verstorbenen. Auch Gewebe wie Augenhornhäute, Herzklappen, Haut und Blutgefäße lassen sich transplantieren. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ist die Transplantationsquote hierzulande mager. Um das zu ändern, können Hausärzte vom 1. März an Patienten auf die Organ- und Gewebespende hinweisen und diese Leistung abrechnen.

„Nach der Transplantation habe ich gleich nach dem Aufwachen die Veränderung gespürt. Es war ein tolles Gefühl.“ So schildert ein Patient, dem am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Niere transplantiert wurde, den Schritt in sein Leben nach der Krankheit. Er war mit nur einer gesunden Niere zur Welt gekommen. Die versagte, als er im Alter von 15 Jahren an Pfeifferschem Drüsenfieber erkrankte. Viereinhalb Jahre musste der damals Jugendliche auf ein Spenderorgan warten. Nun ist er längst erwachsen und engagiert sich für die Organspende.
 

Etwa 1.000 Menschen pro Jahr hoffen vergeblich

Die Organspende ist im deutschen Gesundheitswesen nicht so fest verankert wie beispielsweise in Spanien, Kroatien, Portugal oder den skandinavischen Ländern. Bei uns sterben pro Jahr etwa 1.000 Menschen, die auf der Warteliste für eine Transplantation stehen. Um das zu ändern, können sowohl Hausärzte als auch Kinder- und Jugendmediziner gemäß einer Regelung des Transplantationsgesetzes (TPG) die Beratung zu Organ- und Gewebespenden vom kommenden Dienstag an abrechnen. Das PKV Institut berichtete.
 

Der Organspendeausweis

Ein wichtiges Instrument, um Patienten bei ihrer Willensbildung über die Organspende zu unterstützen, ist der Organspendeausweis. Er schafft Klarheit und informiert z. B. nach einem tödlichen Unfall die Rettungskräfte, ob der Verunglückte nach der ärztlichen Feststellung seines Todes

  • grundsätzlich gestattet, dass seinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
  • mit Ausnahmen gestattet, dass Organe und Gewebe entnommen werden.
  • gestattet, dass nur bestimmte Organe und Gewebe entnommen werden.
  • nicht gestattet, dass Organe und Gewebe entnommen werden.
  • eine andere, namentlich genannte Person über Ja oder Nein entscheidet.
     

Der Organspendeausweis hat die Form einer Scheckkarte und sollte immer mitgeführt werden. Sollte sein Inhaber seine Meinung ändern, kann er sich einen neuen Ausweis besorgen. In den Hausarztpraxen sollten inzwischen 100 Blankoausweise eingetroffen sein.

Die sogenannte Widerspruchslösung wurde Anfang 2020 vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Sie hätte bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland als Organspender gilt, sofern er dem nicht widerspricht.
 

Spenderzahlen bleiben trotz Pandemie stabil

Sowohl diese Entscheidung zur Widerspruchslösung als auch die Pandemie hatten keinen nennenswerten Einfluss auf die Entwicklung der Spenderzahlen. „Angesichts der seit fast 2 Jahren anhaltenden Pandemie und der daraus resultierenden Dauerbelastung auf den Intensivstationen ist diese Stabilität positiv zu bewerten“, sagt Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

Thema Abrechnung

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