

Neu im EBM zum 1. März 2022: Beratung zur Organ- und Gewebespende

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat dazu Informationsmaterialien für Ärzte und Patienten entwickelt. Alle Hausärzte erhalten Anfang Februar ein Starterpaket, das Material zur Aufklärung von zehn Patienten sowie 100 Organspendeausweise enthält. Ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende sowie weitere Aufklärungsmaterialien können zusätzlich kostenfrei bei der BZgA bestellt werden.
Für die Beratung können Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte ab dem 1. März 2022 alle zwei Jahre die Leistung nach GOP 01480 extrabudgetär abrechnen:
GOP | Leistung | Wert 2022 |
01480 | Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
| 65 P. |
Tipp: Integrieren Sie diese Beratungin einen Vorsorgezyklus wie den Check-up und/oder das Hautkrebsscreening, damit sie nicht vergessen wird.
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