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Warum Ihre Praxisleitung Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen muss

Sie sind in Ihrer Zahnarztpraxis ständig Biostoffen (Krankheitserregern) und Gefahrstoffen (Desinfektions-/Reinigungsmitteln usw.) ausgesetzt. Deshalb ist Ihre Praxisleitung verpflichtet, Sie als ZFA im Umgang mit diesen Stoffen zu unterweisen. Vor dem Hintergrund weiterer gefährdender Tätigkeiten muss die Praxisleitung zusätzlich eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Welche Bio-, Gefahrstoffe und Tätigkeiten in Ihrer Zahnarztpraxis risikobehaftet sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

 

Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ZFA exklusiv.

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