

Weniger Geld, weniger Versorgung? Verbände warnen vor den Folgen

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will das Bundeskabinett die Ausgaben der Krankenkassen um mehr als 11 Milliarden Euro senken. Ein erheblicher Teil davon entfällt auf die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Laut einer Sonderauswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) soll die Gesamtvergütung ab 2027 um 2,64 Milliarden Euro sinken.
Davon betreffen 2,41 Milliarden Euro direkt die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das entspricht einem Minus von rund 5 % im Vergleich zu 2025. Im Durchschnitt würde jede der rund 100.000 Praxen etwa 24.000 Euro weniger erhalten.
Wegfall von Zuschlägen verändert Abläufe
Ein zentraler Hebel der Reform ist die Streichung bestimmter Vergütungen. Dazu gehören Leistungen, die bisher gezielt gefördert wurden, etwa die schnelle Terminvergabe, offene Sprechstunden oder die Vermittlung von Facharztterminen durch hausärztliche Praxen. Auch die Kurzzeitpsychotherapie, die Organspendeberatung und das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen nicht mehr zusätzlich vergütet werden.
Die Grundlage dafür liefert u. a. eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes. Er sieht den Zusatznutzen dieser Leistungen für Patientinnen und Patienten nicht ausreichend belegt und hatte die Streichung angeregt.
Aus Sicht des Zi greifen diese Änderungen tief in die Praxisorganisation ein. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried weist darauf hin, dass gerade diese Leistungen erst vor Kurzem politisch gewollt gestärkt wurden. Jetzt fallen sie weg.

Nicht tragbare Belastung für Praxen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband zeigt Unverständnis gegenüber den Plänen der Bundesregierung. In seiner Pressemitteilung bezeichnet er die geplanten Regelungen rund um die hausarztzentrierte Versorgung als „versorgungspolitischen Irrsinn“.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen geplante Deckelungen und Kürzungen, die Praxen treffen, obwohl sie mehr Patientinnen und Patienten versorgen. Gerade die koordinierende Rolle der Hausarztpraxen könnte dadurch geschwächt werden. Bundesvorsitzender Dr. Markus Blumenthal-Beier weist darauf hin, dass die Regelung bedeuten würde, dass die Vergütung pro Versichertem sinkt, je mehr Menschen am Primärversorgungssystem teilnehmen. Dabei sei es doch das Ziel, dass mehr Menschen daran teilnehmen. Seine Kollegin Prof. Dr. Buhlinger-Göpfarth ergänzt: „Hier werden die hausärztlichen Praxen geschröpft, von denen man gleichzeitig erwartet, dass sie das Primärversorgungssystem stemmen.“
Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärztinnen (bvkj) wird ebenfalls deutlich: „Während der Behandlungsbedarf steigt, werden die wirtschaftlichen Risiken einseitig auf die Praxen verlagert. Gerade in der Kinder- und Jugendmedizin, die ohnehin unter hoher Arbeitsbelastung und wachsendem Versorgungsdruck steht, ist das ein fatales Signal. Notwendige Schutzimpfungen und Kindervorsorgeuntersuchungen dürfen nicht der Menge nach begrenzt werden.“
KBV warnt vor weniger Leistungen
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die Reform kritisch. In ihrer Stellungnahme macht sie deutlich, dass Einsparungen in dieser Größenordnung nicht ohne Folgen bleiben. Quasi durch die Hintertür erfolge eine Rückholung der hausärztlichen sowie der kinderärztlichen Praxen in den überwunden geglaubten Zustand der Budgetierung.
Wenn finanzielle Spielräume sinken, müssen Praxen priorisieren. Das kann bedeuten, dass weniger Termine angeboten werden oder bestimmte Leistungen eingeschränkt werden. Die KBV warnt deshalb vor spürbaren Veränderungen für Patientinnen und Patienten.
MT
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