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Wie läuft’s mit der eAU?

Für Praxen sind eAUs bereits seit 1. Juli 2022 verpflichtend, seit dem 1. Januar 2023 sind nun auch die Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abzurufen. Die Pilotphase zur Einführung ist für sie beendet und damit der Digitalisierungsprozess bei dieser Anwendung offiziell vollendet. Aber wie klappt es in der Praxis? Geht es bei den Krankschreibungen jetzt wirklich ohne Papier?

Umstellung auf eAU ist weiterhin mit Frust verbunden

Der Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war mehr als holprig. Eigentlich sollte diese Anwendung schon zum 1. Oktober 2021 in den Praxen starten. Dann gab es wegen technischer Schwierigkeiten doch noch eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2022. Viele Praxen, die schon früh versucht hatten, die Anwendung einzuführen, gaben frustriert auf.

Wie z. B. eine Hausärztin aus der Nähe von München. Sie wollte wegkommen von den Papierausdrucken, nicht zuletzt wegen der Umwelt. Doch als sie im Januar 2022 auf eAU umstellte, erlebte sie ständige Fehlläufe, weil viele Krankenkassen das System noch nicht eingeführt hatten, vor allem die kleineren nicht. Um Zeit und Nerven zu sparen, stellte sie wieder auf den alten Prozess um. Darüber berichtet sie in der Ärzte-Zeitung.

Doch sobald die Übergangsfrist ausgelaufen war, startete sie einen neuen Versuch und ist seitdem sehr zufrieden mit der eAU. Die wenigen Fälle, in denen es mal mit dem Versenden nicht klappe, ließen sich auf die Praxissoftware zurückführen. Allerdings kostet sie das Verfahren mehr Zeit. Der Arbeitsaufwand ist höher, weil viele Patienten trotzdem einen Papierausdruck bekommen.

Die bayerische Hausärztin betreibt eine Einzelpraxis, in der ca. 20 Krankschreibungen pro Tag anfallen. Eine MFA verschickt alle eAUs als Stapel kurz vor Ende der Praxissprechstunden. Erst wenn die Bestätigung da ist, dass die Durchstellung zu den Kassen gelappt hat, wird der Computer heruntergefahren.
 

Vielfalt der Systeme sorgt für Probleme

Arztpraxen nutzen unterschiedliche Verfahren zum Verschicken von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Einige Ärzte berichten von deutlichen Zeitverlusten beim Erstellen von eAUs. Vor allem, wenn jede eAU einzeln direkt im Sprechzimmer erzeugt wird, kommt es zu Verzögerungen. Denn je nach Praxissoftware kann die Bearbeitung einige Sekunden dauern. Wertvolle Zeit, in der der Computer den Auftrag verarbeitet und nicht für anderes zur Verfügung steht. Für Praxen, die eAUs im dreistelligen Bereich versenden, läppert sich da einiges an Zeitverzug zusammen.

Doch damit nicht genug. Bei manchen Praxissoftwaresystemen führt die Einzelverarbeitung zu regelmäßigen Abstürzen des Konnektors. Die Vielfalt der Systeme erzeugt als Nebenwirkung der Wahlfreiheit auch zuweilen ständige Störungen, weil sich einzelne Systemkomponenten nicht problemlos miteinander verständigen können. Ein großes Problem für die betroffenen Praxen. Schließlich müssen sie einen Teil der Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) selbst zahlen. Da erwarten sie auch technisch einwandfreie Abläufe. Nicht zuletzt hängt davon die Wirtschaftsleistung der Praxis ab.

Da schlagen dann auch finanzielle Mehrbelastungen zu Buche, die mit der eAU zusammenhängen. Das Papiersparen klappt nämlich nicht. Zwar sind die Vordrucke abgeschafft worden, also nicht mehr bestellbar, aber da Patientinnen weiterhin Papierausdrucke bekommen, steigen für Arztpraxen die Ausgaben für Papier und Drucker.
 

Wie groß ist der (Mehr-)Aufwand?

Im Dezember 2022 wurden 1,1 Millionen eAUs von Arztpraxen erstellt, insgesamt waren es im Jahr 2022 4 Millionen. Pro Jahr werden ca. 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingereicht. Es bleibt abzuwarten, ob sich durch die Umstellung auf eAU etwas an der Gesamtzahl ändert.

Fest steht jedoch, dass das elektronische Verfahren mehr bürokratischen Aufwand bedeutet. Der Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau, Volker Wittberg, sagt, dass das digitale Verfahren pro AU 50 Sekunden mehr bürokratischen Aufwand erzeugt als bei der papiergebundenen Bescheinigung. Das bedeutet 1,25 Millionen Stunden Mehraufwand für alle vertragsärztlichen Praxen zusammengenommen. Dabei war das elektronische Verfahren als Entlastung gedacht.

Wie es auf der Seite der Arbeitgeber läuft, ist noch nicht klar, denn das System ist dort erst seit knapp drei Wochen „scharf gestellt“. Die Arbeitgeber müssen selbstständig bei den Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abrufen. Vor Ablauf der Übergangsfrist hatten arbeitgebernahe Verbände beklagt, dass es zu dieser Neuerung zu wenig Aufklärung gegeben habe.
 

Bilanz könnte unterm Strich positiv sein

Trotz der allgemeinen Schwierigkeiten mit dem Verfahren berichten auch viele Praxen, dass es mit der eAU problemlos klappt. Positiv ist auch, dass mit der Einführung der eAU die Voraussetzungen für die weitere Digitalisierung in den Arztpraxen geschaffen wurde. Vor allem die für die Verschickung notwendige Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) wird nun flächendeckend genutzt. Das ist eine gute Entwicklung, weil KIM für weitere Anwendungen entscheidend ist. Ähnlich verhält es sich mit der elektronischen Signatur über den E-Heilberufsausweis.

Diese Dienste ermöglichen es, dass bald weitere Schritte hin zum Routinebetrieb der TI gegangen werden können. Die sichere Kommunikation mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist für das E-Rezept, den Arztbrief und den Austausch anderer Gesundheitsdaten innerhalb des Gesundheitswesens entscheidend. Für all diese Anwendungen besteht die Hoffnung, dass sie sukzessive immer leichter eingeführt werden können als es beim Pilotprojekt eAU der Fall war.

Thema Abrechnung

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