| Magazin

Wie Sie das Verweilen nach GOÄ richtig und vor allem vollständig abrechnen

Oft kommt es ja nicht vor, dass die GOÄ-Nr. 56 für das Verweilen angesetzt werden kann. Aber wenn, dann sollten Sie in diesen Fällen alles abrechnen, was Sie dürfen und kein Honorar verschenken.

© Vorschaubild: Shutterstock/Thitikorn Suksao

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Werden Sie Abrechnungsmanagerin!

Sie interessieren sich für Abrechnung, möchten Ihre Praxis mit Expertenwissen unterstützen und gleichzeitig Ihre eigene Karriere voranbringen? Dann melden Sie sich jetzt zu unserem Fernlehrgang an!


Kostenloser Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.