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Wie Sie das Verweilen nach GOÄ richtig und vor allem vollständig abrechnen

Oft kommt es ja nicht vor, dass die GOÄ-Nr. 56 für das Verweilen angesetzt werden kann. Aber wenn, dann sollten Sie in diesen Fällen alles abrechnen, was Sie dürfen und kein Honorar verschenken.

© Vorschaubild: Shutterstock/Thitikorn Suksao

Thema Abrechnung

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