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Wirtschaftlichkeit verbessern – trotz GKV-Honorierung

„In der GKV sind die Honorare festgelegt – wie soll man da wirtschaftlich arbeiten?“ Das fragen sich viele Zahnärztinnen , Zahnärzte und ihre Abrechnungsmanagerinnen. Dennoch können Sie auch in der GKV-Abrechnung Ihr Honorar steigern. Wir zeigen Ihnen, wie.

1. Prüfen, welche Positionen zum Termin erbracht werden können

Prüfen Sie stets, ob folgende Positionen zusätzlich erbracht werden können:
 

  • Neben 01 sind weitere Positionen möglich, z. B. ViPr, PSI, Zst.
  • Patienten mit Pflegegrad ermöglichen zusätzliche Leistungen wie 174a/174b.
  • FU 1a–1c-Untersuchungen lösen FLA, FUPr aus.
  • Erstellte, genehmigte, aber nicht erbrachte Pläne nach BEMA 2 und 4 abrechnen.
  • BEMA 107/Zst erbringen (sofern zulässig).

2. Behalten Sie die Zeit im Blick

Die Behandlungszeit ist der wirtschaftliche Faktor in der GKV. Die Höhe des Honorars können Sie aufgrund des Punktwerts nicht verändern, die investierte Zeit aber schon.

Zwei Rechenbeispiele:

Wir gehen in den folgenden Rechnungen von einer Wirtschaftlichkeitsstunde von 250 € aus. Um diese zu erzielen, muss Ihre Praxis pro Minute 4,17 € erwirtschaften. Sie sehen aus den folgenden Beispielen, wie wichtig ein gutes Zeit-Honorarmanagement ist:

  • Für die BEMA-Positionen 01, 8, 107, 04 bekommen Sie insgesamt ca. 57,80 €. Das bedeutet, Sie dürfen dafür maximal. rund 14 Minuten investieren.
  • Eine einfache BEMA 01 bringt Ihnen ca. 20,50 € ein. Sie dürfen dafür also nur knapp 5 Minuten brauchen – eine sportliche Vorgabe, die nicht zu schaffen ist. Sie sollten dringend überdenken, welche Leistungen Sie im Zusammenhang mit der 01 delegieren können (mehr dazu unter Abschnitt 3: Delegierfähige Leistungen auch wirklich delegieren)
     

Drucken Sie für gängige Leistungen via BEMA verschiedene Übersichtsrechnungen aus. Anhand der Honorarsummen können Sie mithilfe der Wirtschaftlichkeitsstunde die wirtschaftliche Behandlungszeit ermitteln. Nutzen Sie diese Zeit als Grundlage für die Terminvergabe.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass es in Zukunft nicht zu dauerhaften Zeitüberschreitungen kommt.

3. Delegierfähige Leistungen auch wirklich delegieren

Eine ZFA wird mit einer niedrigeren Wirtschaftlichkeitsstunde geführt als eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt. Delegierfähige Leistungen können die Wirtschaftlichkeit deshalb verbessern. Werden Leistungen wie BEMA 8, 04, 107 an eine ZFA delegiert und die Behandlerin oder der Behandler erbringt nur die BEMA 01, verbessert sich die kalkulierte Honorarzeit deutlich. Dauert die BEMA 01 etwas länger, fängt die delegierte Leistung dies wirtschaftlich auf.

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