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Massentests für alle sollen die Corona-Pandemie eindämmen

Können Sie sich vorstellen, dass Ihre Patienten sich selbst auf Corona testen? Tatsächlich plant das Bundesgesundheitsministerium Schnelltests für Zuhause und den Arbeitsplatz. Denn Tests sind ein wichtiger Baustein, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Das Problem: Bisher gibt es keine CE-zertifizierten Tests für Laien.

Antigen-Schnelltests für den Hausgebrauch könnten in einigen Wochen zugelassen werden und über Apotheken erhältlich sein. Sie sollen einfacher zu handhaben sein als die Tests, die bisher in Arztpraxen und Pflegeheimen gemacht werden. Eine Idee ist, dass das Teststäbchen nicht so tief in den Rachen geschoben werden muss, sondern dass ein Abstrich in der Nase reicht. Auch von Gurgel- und Spucktests ist die Rede. Entscheidend ist, dass die Tests aussagekräftig sind und so wenig falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse wie möglich melden. Sollte ein Test positiv ausfallen, muss sich ein PCR-Test anschließen.

Laien sollen auch im Berufsleben testen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die „Medizinprodukte-Abgabeverordnung“ ändern, damit die Tests auch an Privatpersonen verkauft werden können. Über die Preise ist bisher noch nichts bekannt.

Außerdem will das Gesundheitsministerium den Kreis der Einrichtungen erweitern, die Zugang zu den bisherigen Antigen-Schnelltests haben. Diese Point-of-Care-Tests (PoC) könnten dann z.B. in Verkehrsunternehmen oder großen Verwaltungsgebäuden abgenommen werden. Einrichtungen wie diese sollen Personen anlernen, um richtig mit den Tests umzugehen. Medizinisches Fachpersonal wäre dann nicht mehr notwendig.

Neues zur Corona-Testverordnung

Auch die Corona-Testverordnung wurde an die aktuelle Entwicklung angepasst. Nun sollen wieder Personen, die keine COVID-19-Symptome haben, einbezogen werden. Das gilt vor allem für Mitarbeitende des Gesundheitswesens, also auch für MFAs. Die Corona-App wird dabei stärker einbezogen als bisher. Sollten Sie als MFA eine Warnung „erhöhtes Risiko“ erhalten, können Sie sich testen lassen, ohne zuvor vom Öffentlichen Gesundheitsdienst oder einem Arzt als „Kontaktperson“ identifiziert worden zu sein. Diese Regelung gilt bereits seit dem 23. Januar 2021 und ist bis zum 31. März 2021 befristet.

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