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Zeitfresser Kostenplan: So minimieren Sie Ihren Aufwand

Wie viele Kostenpläne haben Sie schon erstellt, die später im Papierkorb gelandet sind? Wie viele Ihrer Pläne wurden nicht zur Genehmigung vorgelegt? Das Erstellen von Kostenplänen kostet viel Zeit. Werden mehrere alternative Planungen angefertigt, wird es schnell unwirtschaftlich. Sorgen Sie deshalb für straffe Abläufe.

1. Kostenplan GKV

In der GKV können Sie nur in drei Fachbereichen die Erstellung eines Kostenplanes abrechnen:  

  • Kieferbruch/Schienen (BEMA 2, ca. 23,50€)
  • Parodontologische Erkrankung (BEMA 4, ca. 53,00 €)
  • Kieferorthopädie (BEMA 5, ca. 94,50 €)

 

ZE und Schienen: Ihre Planung ist ein kostenloser Service

Im Fachbereich Zahnersatz mit seinen unterschiedlichen Versorgungsformen (RV, GaV, AaV) und für die Behandlung mittels Unterkieferprotrusionsschiene können Sie die Erstellung des HKP nicht berechnen.

Gerade im Fachbereich ZE ist die Verwaltung lange mit dem Erstellen der Pläne beschäftigt, andere Arbeiten bleiben derweil liegen. Werden dann noch mehrere alternative Versorgungen geplant, läuft dieser kostenlose Service für die Patienten oftmals aus dem Ruder.
 

Straffen Sie Ihre ZE-Planung

Um die ZE-Planung so wirtschaftlich wie möglich zu organisieren, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Aktuelle Unterlagen bereitstellen: Für die Planung von Zahnersatz müssen alle aktuellen Befunde vorliegen, ebenso aktuelle Röntgenbilder und eine eindeutige Planung. Muss die Verwaltung diese Daten erst mühsam zusammensuchen, kostet das viel Zeit.
  • Patientenwunsch erfragen: Der Patient muss seine Wünsche vor Beginn der Planung äußern, damit die Verwaltung weiß, in welche Richtung es geht. Wünscht der Patient ausdrücklich eine herausnehmbare kostengünstige Versorgung, muss die Implantatversorgung zwar beraten werden, aber nicht detailliert geplant werden.
  • Keine fiktive Planung: Die Planung muss eindeutig durch den Befund belegbar sein. Die Richtlinie fordert eine Gesamtplanung.
    Beispiel: Patient A erhält drei unterschiedliche Planungen:
    • 3 Kronen OK
    • 5 Kronen OK
    • 3 Kronen und 2 Brücken OK/UK.
    Dieses Vorgehen widerspricht der Richtlinie, denn eine Kronenversorgung ist eindeutig. Außerdem verwirrt es den Patienten, wenn zu unterschiedlich vielen Kronen geraten wird.
  • Im Zweifel gilt RV: Ist der Patient unsicher, planen Sie die RV. Für die GaV bzw. AaV erhält der Patient eine kurze Kostenübersicht. Wünscht der Patient eine GaV, wird die Planung dafür erst nach dessen definitiver Zusage ausgeführt.
     

Wichtig: Behandler bzw. Behandlerin können viel dazu beitragen, die Erstellung von Kostenplänen zu beschleunigen:

  • Nur geprüfte und korrekte Angaben an die Verwaltung weitergeben.
  • Keine pauschalen Planungen anfordern.

 

Kostenplan erstellt, was nun?

Erstellte aber nicht umgesetzte Kostenpläne gefährden Ihre Wirtschaftlichkeit. Achten Sie nach der Planerstellung auf Folgendes:

  • Kontaktieren Sie Patienten, die noch überlegen, ob und wie sie sich behandeln lassen wollen. Kündigen Sie vorab an, dass Sie sich melden werden. Die Verantwortung für den zeitnahen Beginn der Behandlung darf nicht beim Patienten liegen.
  • Genehmigte Pläne müssen zeitnah begonnen und beendet werden, damit die Genehmigungsfrist nicht verstreicht.

 

2. Kostenübersicht PKV

Das Erstellen einer Kostenübersicht berechnen Sie mit den GOZ-Positionen 0030/0040, auch wenn der Patient nicht ausdrücklich eine Kostenübersicht anfordert und Sie die Kostenübersicht nicht ausdrucken. Laut PatRechteG müssen Sie über die Kosten aufklären, eine Kostenübersicht ist also unabdingbar.
 

Kostenübersicht SOFORT abrechnen

GOZ 0030/0040 gehören nicht in den gespeicherten Kostenplan, sondern in die laufende Leistungserfassung. Das bedeutet, GOZ 0030/0040 berechnen Sie am Tag der Erstellung der Kostenübersicht. Das hat einen einfachen Grund: Braucht der Patient Bedenkzeit, entscheidet sich dann gegen die Behandlung oder meldet sich nicht mehr, kann die Kostenübersicht leicht unter den Tisch fallen und unberechnet bleiben.

Mit zehn „vergessenen“ Kostenplänen nach GOZ 0030 mit Faktor 2,3 entgeht Ihnen ein Honorar von 258,70 €, mit Faktor 3,5 sogar 393,70 €.

Thema Abrechnung

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