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Zum Jahreswechsel besonders relevant: Muster 55 und seine Abrechnung

Zum Jahresende hin kommen wieder mehr Patienten in die Praxen, die eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen möchten. Laut Gesetz liegt die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt sie bei 1 %. Die Praxis muss für die Bescheinigung das bundesweit einheitliche Formular nach Muster 55 ausfüllen.

Für das Ausfüllen von Muster 55 gibt es die GOP 01610:

GOP

Leistung

Wert 2021

01610

Bescheinigung zur Feststellung der Belastungsgrenze (Muster 55)

14 P.

1,56 €

Beachten Sie:

  • Die GOP 01610 ist in der Präambel zum EBM-Kapitel 3 aufgeführt, Hausärzte können sie also abrechnen.
  • Allerdings darf sie im Behandlungsfall (= Quartal) nicht neben den GOPs 03000/04000 (Versichertenpauschale) und 03030 bzw. 04030 (VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme) abgerechnet werden.
     

Das heißt: Sobald ein persönlicher APK im Quartal zustande kommt – gerade bei chronisch kranken Patienten eher die Regel als die Ausnahme –, erfolgt das Ausstellen von Muster 55 ohne gesonderte Honorierung.

Thema Abrechnung

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