

Achten Sie auf die aktualisierten Impfempfehlungen der STIKO

Bislang empfahlt die STIKO Patienten, die älter als 60 Jahre sind, sich mit einem inaktivierten quadrivalenten Impfstoff vor Influenza zu schützen. Jetzt empfiehlt sie einen Hochdosis-Impfstoff. Nun haben Sie in Ihrer Praxis sicherlich längst den Impfstoff für die anstehende Grippe-Saison bestellt. Doch keine Sorge! Die STIKO kündigte die neue Impfempfehlung bereits im vergangenen Januar an, damit „der entsprechende Impfstoffbedarf bei der Planung, Produktion und Beschaffung von Influenza-Impfstoffen ab der Saison 2021/2022 berücksichtigt werden kann.“ Sofern Sie für Ihre Praxis Impfstoff geordert haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Jetzt ist die Empfehlung inklusive des aktuellen Impfkalenders auch im Epidemiologischen Bulletin 34/2021 erschienen.
STIKO: Bei Reiseimpfungen den Hausarzt fragen
Ebenfalls im Bulletin amtlich veröffentlicht sind nun die zusätzlichen FSME-Risikogebiete in Deutschland, über die das PKV Institut bereits berichtete. Neu im Bulletin ist auch die STIKO-Empfehlung für Menschen, die länger als vier Wochen nach Afghanistan und Pakistan reisen. Sie sollen ihre Impfung gegen Polio (Kinderlähmung) auffrischen lassen. Allerdings weist die STIKO darauf hin, dass sie keine individuelle Beratung zu Reiseimpfungen gebe. Das sei Aufgabe der Arztpraxen, Gesundheitsämter und Tropeninstitute. Das Auswärtige Amt informiert ausführlich zu Infektions- und Tropenkrankheiten wie Cholera, Dengue-Fieber, Ebola, Malaria, Tollwut und Typhus.
Pertussis-Impfung muss nun im Mutterpass dokumentiert werden
Bereits seit einiger Zeit empfiehlt die STIKO zudem allen schwangeren Frauen, sich gegen Keuchhusten (Pertussis) impfen zu lassen. Der beste Zeitpunkt sei der Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Wird befürchtet, dass das Baby zu früh kommt, sei auch das Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels geeignet. Jede werdende Mutter solle sich bei jeder Schwangerschaft gegen Pertussis impfen lassen – unabhängig vom Abstand zur vorangegangenen Impfung. Dazu passte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun auch die Mutterschafts-Richtlinien inklusive Mutterpass an. Darin soll die Impfung dokumentiert werden. Kleines Manko: Wann der geänderte Mutterpass beim G-BA bestellt werden kann, steht derzeit noch nicht fest.
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