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Analoge Leistungen: BZÄK gibt Neuerungen bekannt

Mit der konsequenten Umsetzung der analogen Berechnung nach § 6 (1) GOZ zeigen Sie den Bedarf an und legen die Kalkulation offen. So vermeiden Sie Mindervergütungen. Mit der digitalen Erfassung landen diese Daten auch in der Statistik und liefern wertvolle Daten für zukünftige Überarbeitungen der GOZ. Die BZÄK hat deshalb die analoge Abrechnung umfassend überarbeitet und neue analoge Leistungen in ihre Liste aufgenommen.

Zu den Neuzugängen bei den analogen Leistungen gehören:

  • Auffüllen von Knochendefekten mit Knochenersatzmaterial ohne parodontale Beteiligung
  • Kondylenpositionsanalyse
  • SDF-Behandlung (Silberdiaminfluorid) zur Versieglung kariöser Läsionen

 

BZÄK empfiehlt jetzt konkrete Positionen für die analoge Berechnung in der PAR

Mit ihrer Aktualisierung stellt die BZÄK die Anpassung der Honorierung klar. In der GKV werden die Leistungen in der Honorierung aus BEMA Teil 4 Systematische Behandlung von Parodontitisund anderen Parodontalerkrankungen regelmäßig mittels Punktwert angepasst. Nach dem Beschluss des Beratungsforums ist in der GKV hier eine Honoraranpassung erfolgt. 

Grundsätzlich empfiehlt die BZÄK keine analogen Gebührenpositionen, sondern nur die Leistungsbezeichnung. Im Bereich der Parodontitistherapie nach Leitlinie sieht dies anders aus. Es werden konkrete Positionen empfohlen und nun aktualisiert:

Wichtig: Die Reaktion des Beratungsforums steht noch aus. Dennoch ist die finanzielle Anpassung im Sinne der Honoraranpassung nach GKV-Honorar bemerkenswert.

Mehr Freiheit in der Wahl der analogen Position

Bereits mit den Beschlüssen des Beratungsforums war die originale Formulierung der herangezogenen GOZ-Position zweitrangig und die Honorierung stand im Vordergrund. Damit sind Beihilfe und Verband der privaten Versicherung deutlich von der ursprünglichen Forderung abgewichen. Die Beschreibung der analogen Position muss jetzt der Beschreibung der Leistung ähneln. 

Lesen Sie nach im Katalog analoger Leistungen und in der Aktualisierung zur Abrechnung der Parodontitistherapie.

 

JaBr/ES

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