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„Impfen beim Profi“: Was für die Arztpraxis spricht

Die Grippesaison steht in den Startlöchern und damit auch die Grippeimpfung. Für einige Patientinnen und Patienten führt der Weg dafür nicht mehr automatisch in die ärztliche Praxis. Auch Apotheken dürfen seit einigen Jahren gegen Influenza und COVID-19 impfen.
Befürworter sehen darin vor allem einen einfachen Zugang zum Impfschutz. Apotheken sind vielerorts gut erreichbar und haben häufig längere Öffnungszeiten. So könnten auch Menschen erreicht werden, die selten eine Arztpraxis besuchen.
„Mehr als nur der Pieks“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die Ausweitung der Impfangebote in Apotheken dagegen kritisch und wirbt zum Start der Grippesaison unter dem Motto „Impfen beim Profi“ für die Impfung in ärztlichen Praxen. Dort wurden nach Angaben der KBV 2025 rund 40 Millionen Schutzimpfungen durchgeführt, davon 10,7 Millionen gegen Influenza.
Als Vorteil führt die KBV vor allem die Kenntnis der medizinischen Vorgeschichte der Patientinnen und Patienten an. Haus- und fachärztliche Praxen kennen häufig Vorerkrankungen, Allergien, eingenommene Medikamente und frühere Impfreaktionen. „Denn es geht um mehr als nur den Pieks in den Oberarm“, erklären die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner.
Zur Impfung in der Praxis gehören nach Darstellung der KBV außerdem die Prüfung des Impfstatus, Beratung und Aufklärung, der Ausschluss möglicher Gegenanzeigen sowie die Betreuung bei Impfreaktionen und seltenen Komplikationen. Bei dieser Gelegenheit kann auch auffallen, wenn weitere Impfungen fehlen oder aufgefrischt werden sollten.
Klare Regeln für Apotheken
Ganz ohne medizinische Prüfung läuft auch die Impfung in der Apotheke nicht ab. Apothekerinnen und Apotheker müssen dafür eine ärztliche Schulung absolvieren. Vor der Impfung sind eine Anamnese und Aufklärung vorgeschrieben. Dabei werden u. a. bisherige Impfungen, die aktuelle Befindlichkeit und mögliche Gegenanzeigen abgefragt bzw. geprüft. Auch auf akute Impfreaktionen müssen die Apotheken vorbereitet sein. Zudem gelten Vorgaben für geeignete Räumlichkeiten und die Hygiene.
Niedrige Hürden auch in der Praxis
Ein unkomplizierter Zugang zur Impfung ist jedoch auch in einer Arztpraxis möglich. Während der Grippesaison können beispielsweise feste Impfzeiten oder spezielle Impftage angeboten werden. Manche Praxen ermöglichen die Grippeimpfung ohne vorherige Terminvereinbarung oder verbinden sie mit einem ohnehin geplanten Besuch.
Als MFA können Sie Patientinnen und Patienten auf fehlende Impfungen ansprechen und daran erinnern, ihren Impfpass mitzubringen. Auch Hinweise auf der Praxiswebsite, über eine Praxis-App oder im Wartezimmer machen auf Impfangebote aufmerksam. Für die Kampagne „Impfen beim Profi“ stellt die KBV Praxen u. a. Poster, Infokarten, Webbanner und Vorlagen für Social Media zur Verfügung.
Große regionale Unterschiede
Dass beim Grippeschutz weiterhin Luft nach oben ist, zeigt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK). Im Winter 2025/2026 ließen sich rund 40 % der TK-Versicherten ab 60 Jahren gegen Influenza impfen. Damit ist die Quote erstmals seit 5 Jahren wieder leicht gestiegen.
Allerdings gibt es große regionale Unterschiede. In Sachsen-Anhalt waren 54 % der über 60-jährigen TK-Versicherten geimpft, in Sachsen 50 %. In Baden-Württemberg waren es dagegen nur 25 %. Insgesamt lagen die Impfquoten in den östlichen Bundesländern höher als im Süden und Südwesten Deutschlands.
TK-Chef Dr. Jens Baas begrüßt die steigende Impfbereitschaft, schränkt aber ein: „Von der EU-Zielquote von 75 % sind wir allerdings noch weit entfernt.“
Noch wird die Grippeimpfung in Apotheken vergleichsweise selten genutzt. Im Winter 2025/2026 ließen sich rund 60.000 TK-Versicherte dort impfen. Unter den Versicherten ab 60 Jahren waren es weniger als 1 %. Nach Angaben der TK bietet bundesweit etwa jede 8. Apotheke Grippeimpfungen an.
MT
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