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Anwalt einer Patientin bittet um Beratung. Dürfen wir das berechnen?
Antwort unserer Expertin:
Ja, das entspricht einem Auskunftsersuchen und wird via BGB-Rechnung nach Aufwand berechnet. Beispiel: 70 € je angefangene 15 Minuten. Wichtig ist, dass Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, bevor das Gespräch stattfindet und Sie Informationen weitergeben.

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 809-0
E-Mail: info(at)pkv-institut.de
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