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Anwalt einer Patientin bittet um Beratung. Dürfen wir das berechnen?
Antwort unserer Expertin:
Ja, das entspricht einem Auskunftsersuchen und wird via BGB-Rechnung nach Aufwand berechnet. Beispiel: 70 € je angefangene 15 Minuten. Wichtig ist, dass Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, bevor das Gespräch stattfindet und Sie Informationen weitergeben.

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