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Apps auf Rezept trotz hohen Nutzwerts zu selten verschrieben

Das Digitale-Versorgung-Gesetz erlaubte 2019, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für ausgewählte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) übernehmen. Seit Oktober 2020 können Verordnungen durch Ärzte und Psychotherapeutinnen erfolgen. Die DiGAs müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen sein.

Sie heißen deprexis, elevida, HelloBetter, somnio oder vorvida und kommenals Therapieoption bei Depressionen, Multipler Sklerose, Stress/Burnout, Schlafstörungen oder bei Alkoholabusus zum Einsatz. 10 DiGAs,wurden bisher dauerhaft in das Verzeichnis des BfArM aufgenommen, 21 weitere Apps befinden sich im Status „vorläufig aufgenommen“. Darunter auch M-sense Migräne.
 

Was sind DiGAs?

  • Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte.
  • DiGAs unterstützen die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.
  • Sie werden von Patienten oder von Leistungserbringer und Patient gemeinsam genutzt.

 

Die Entwicklung von DiGAs unterliegt hohen Qualitätsstandards

Die Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen in puncto Datenschutz und Datensicherheit sind sehr hoch. Die medizinischen Inhalte müssen qualitativ hoch sein und positive Versorgungseffekte nachgewiesen sein. Mit der obligatorischen CE-Zertifizierung wird sichergestellt, dass die Hersteller alle geltenden rechtlichen Vorschriften einhalten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Kosten für zertifizierte Medizinprodukte, die bezüglich Sicherheit und Funktionalität ein niedriges Risiko aufweisen. Erst nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seine Überprüfung abgeschlossen und die Apps in sein Verzeichnis aufgenommen hat, können sie verordnet werden.
 

Welche medizinischen Effekte digitale Gesundheitsanwendungen haben

  • Sie verbessern den Gesundheitszustand oder die Lebensqualität.
  • Sie können die Krankheitsdauer verkürzen oder das Überleben verlängern.
  • Wege zwischen Patienten und Leistungserbringern werden vereinfacht.
  • Behandlungsabläufe werden besser koordiniert.
  • Behandlungen sind an anerkannten Leitlinien ausgerichtet.
  • Compliance, Gesundheitskompetenz und Patientensicherheit sowie -souveränität verbessern sich.
  • Der Zugang zur Psychotherapie bei vielerorts langen Wartezeiten auf Therapieplätze wird erleichtert.

 

Rezept kann, aber muss nicht sein

DiGAs sind verschreibungsfähig, aber nicht verschreibungspflichtig. Das heißt, alle Interessierten über 18 Jahre können eine digitale Gesundheitsanwendung auch ohne Rezept und auf eigene Kosten in den gängigen Portalen herunterladen. Erfolgt die Verordnung durch Ärzte oder Psychotherapeuten, genügt ein Rezeptformular Muster 16 („rosa Rezept“). Nach Einführung des E-Rezeptes soll dieser Prozess digital erfolgen. Jede DiGA hat eine eigene Pharmazentralnummer (PZN), die in gängiger Praxissoftware verfügbar ist. Wie lange eine digitale Gesundheitsanwendung mindestens und höchstens verordnet werden sollte, ist jeweils im Verzeichnis des BfArM aufgeführt. Nachdem die Patienten ihr Rezept bei der Krankenkasse einreichen, generiert diese nach Genehmigung einen Freischaltcode, mit dem das Programm begonnen werden kann. Dies sollte in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten nach derzeitigem Stand noch nicht.
 

Das waren die ersten erstattungsfähigen App-Kandidaten

  1. zanadio, digitales Adipositas-Programm
  2. Cara Care, zur Therapie des Reizdarmsyndroms
  3. Somnio, zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen
  4. M-sense Migräne
  5. Selfapy, individueller Online-Kurs für Betroffene mit Depression
  6. Vivira Training, digitale Anwendung zur Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose)

 

Schmerz-Apps auf Platz 2 der DiGAs

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), die in dieser Woche den Deutschen Schmerz- und Palliativtag veranstaltet, wären für eine flächendeckende Versorgung der rund 3,9 Millionen schwerstgradig Schmerzkranken mindestens 10.000 ausgebildete Schmerzmediziner nötig. Tatsächlich versorgen 1.321 ambulant Tätige das Patientenklientel.

Digitale Gesundheitsanwendungen können deshalb in der Schmerztherapie eine sinnvolle Unterstützung darstellen. Apps bei chronischen Schmerzen (länger als 6 Monate) sind die zweithäufigst genutzten. Sie verkürzen Wartezeiten und erweitern das Behandlungsspektrum. Studien zufolge stehen die meisten Hausärzte der Verordnung von DiGAs positiv gegenüber. Praktisch werden die (noch budgetneutralen) „Apps auf Rezept“ aktuell noch relativ wenig verordnet. (Nicht nur) Schmerzmediziner halten sie für eine gute Option, um den multimodalen schmerztherapeutischen Ansatz im ambulanten Bereich zu verbessern. Allerdings liegen bisher erst wenige Anwendungserfahrungen und Studien vor.

Thema Abrechnung

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