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AU-Bescheinigung am Telefon zukünftig für 14 Tage möglich

Ab sofort können Patienten telefonisch bis zu 14 Tage krankgeschrieben werden, meldete heute die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Voraussetzung: Bei den beschriebenen Symptomen handelt es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege. Oder es besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus.

Diese Neuerung dient der Entlastung der Arztpraxen, denn die Patienten müssen dann nicht eigens wegen der Krankschreibung in die Praxis kommen. Und sie dient der Eindämmung des Virus, wenn Patienten bei Verdacht auf den Coronavirus 14 Tage zu Hause bleiben können.

Alles Wissenswerte zur AU-Bescheinigung per Telefon und zu deren sicheren Abrechnung auf der Seite der KBV.

Thema Abrechnung

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