RKI lockert Quarantäneregeln bei medizinischem Personal
Das Praxisteam muss zukünftig nach engem ungeschütztem Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten nicht mehr so lange in Quarantäne bleiben wie bisher und darf bei dringendem Bedarf, also wenn andere Mitarbeiter fehlen, schneller in die Praxis zurückkehren und dort arbeiten.
Voraussetzung dafür ist, dass bei den Mitarbeitern keine Symptome vorliegen. Hintergrund dieser gelockerten Einschränkung ist, dass die Patientenversorgung gewährleistet bleiben soll.
Dieses Vorgehen darf nur dann ergriffen werden – und muss mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen werden –, wenn tatsächlich ein eklatanter Personalmangel vorliegt und alle Ressourcen zu einer sicheren Personalbesetzung ausgeschöpft wurden. Zu diesen Maßnahmen gehört z.B. auch das Absagen von aufschiebbaren Behandlungen, so das RKI.
Alle Infos zu den gelockerten Quarantäneregeln bekommen Sie beim Robert Koch Institut.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!