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Auslandspatientinnen und -patienten honorarsicher abrechnen

Um ausländische Patientinnen und Patienten schnell zu versorgen, befolgen Sie die folgenden 4 Schritte:
1. Klären Sie, welchen Versicherungsnachweis die Patientin/der Patient vorlegt.
Mehr zum sogenannten „Auslandsabkommen“ finden Sie bei der ZÄK Sachsen („Auslandsabkommen“).
2. Liegt die EHIC/GHIC/PEB vor, nehmen Sie die Patientin/den Patienten folgendermaßen auf:
a. Daten und Gültigkeit auf Vollständigkeit prüfen,
b. Kopie der EHIC/GHIC/PEB anfertigen (2-fach),
c. Kopien mit Datum, Zahnarztstempel und Unterschrift der Behandlerin oder des Behandlers versehen,
d. Patientenerklärung „Europäische Krankenversicherung“ ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben lassen
(Sie finden sie in Ihrem PVS),
e. Daten mit der Identität der Patientin/des Patienten prüfen (Ausweis, Reisepass),
f. vollständig ausgefüllte, unterschriebene und geprüfte Patientenerklärung kopieren.
3. Leistung(en) erbringen (am besten begrenzen Sie sich auf die Schmerzbehandlung),
4. Leistungen mit der Monats-/Quartalsabrechnung (je nach Leistung) abrechnen.
Aushelfende Krankenkasse
Die ausländischen Patientinnen und Patienten wählen vor Beginn der Behandlung eine deutsche aushelfende Krankenkasse am Aufenthaltsort – ist ein solcher (z. B. bei Durchreise) nicht feststellbar – am Praxissitz. Sie sind für die gesamte Dauer der Behandlung sowie der Folgebehandlungen an diese Wahl gebunden.
Achtung: Senden Sie die Daten unverzüglich an die aushelfende Krankenkasse. Am besten mittels Einschreiben, damit wirklich nichts verloren geht. Die Berechnung der Portokosten erfragen Sie bei Ihrer zuständigen KZV (in der Regel ist die Berechnung möglich). Knausern Sie nicht beim Porto.
Versand an die Krankenkasse
Sie müssen an die aushelfende Krankenkasse folgende Unterlagen übersenden:
- Original der Patientenerklärung der „Europäischen Krankenversicherung“ – vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- Kopie der EHIC/GHIC/PEB.
Vorsicht Regressgefahr!
Sie verlieren das Honorar für Ihre Leistung, wenn die Daten unvollständig sind, die Unterlagen nicht korrekt übermittelt wurden oder zu spät eingegangen sind.
Kopien für den Auslandspatienten und für Ihre Praxis
Sie können der Patientin bzw. dem Patienten eine Kopie der ausgefüllten Erklärung der „Europäischen Krankenversicherung“ mitgeben, sofern gewünscht.
Für Ihre Praxis benötigen Sie in jedem Fall eine Kopie der:
- Patientenerklärung der „Europäischen Krankenversicherung“ – vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- EHIC/GHIC/PEB.
Weitere Informationen zur Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten finden Sie bei der KZBV (Behandlung ausländischer Patienten im Rahmen der GKV) sowie der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
JaBr/ES
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