| Magazin

Behandlung abgebrochen: Wer übernimmt die Kosten?

Wer übernimmt die Kosten für bereits erbrachte Leistungen, wenn wir eine Behandlung vorzeitig abbrechen müssen, weil der Patient nicht mitarbeitet? In unserem Fall geht es um eine PAR-Therapie.

 

Antwort unserer Expertin:

Sie rechnen zum Zeitpunkt des Abbruchs alle bereits erbrachten Leistungen gegenüber der GKV ab. Wünscht der Patient trotz fehlender Mitarbeit den Abschluss der Behandlung, obwohl der Abbruch bereits an die GKV gemeldet wurde, dann muss er die Kosten ab dem Zeitpunkt des Abbruchs selbst tragen. Haben Sie nur eine Meldung über den unplanmäßigen Verlauf an die GKV gemacht und der Patient entschließt sich wieder zur Mitarbeit, dann behandeln Sie weiter nach Plan (dann allerdings unter der strengen Beobachtung durch die GKV).

Bleiben Sie am Ball!

Sie interessieren sich für Abrechnungsfragen und möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann testen Sie ZFA exklusiv. Jeden Monat informieren wir Sie auf zwei Seiten zu Fragen der Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Hier geht's zum Probeabo.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.