

Behandlung abgebrochen: Wer übernimmt die Kosten?
Antwort unserer Expertin:
Sie rechnen zum Zeitpunkt des Abbruchs alle bereits erbrachten Leistungen gegenüber der GKV ab. Wünscht der Patient trotz fehlender Mitarbeit den Abschluss der Behandlung, obwohl der Abbruch bereits an die GKV gemeldet wurde, dann muss er die Kosten ab dem Zeitpunkt des Abbruchs selbst tragen. Haben Sie nur eine Meldung über den unplanmäßigen Verlauf an die GKV gemacht und der Patient entschließt sich wieder zur Mitarbeit, dann behandeln Sie weiter nach Plan (dann allerdings unter der strengen Beobachtung durch die GKV).
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