

BEMA 174 a/b je Halbjahr möglich?

Antwort unserer Expertin:
Mit Kenntnis des Pflegegrads wird die BEMA 107a je Kalenderhalbjahr berechnet.
Die 107 greift nur bei Patienten ohne Pflegegrad. Hatte der Patient im ersten Halbjahr noch keinen Pflegegrad, rechnen Sie die 107 ab. Wird der Pflegegrad im zweiten Halbjahr bestätigt, dann dürfen Sie die 107a berechnen. Informieren Sie in diesem Fall die KZV darüber, dass der Pflegegrad erst seit dem zweiten Halbjahr besteht.
Hat der Patient einen Pflegegrad, greifen je Halbjahr: 01, 174a, 174b und 107a. Beachten Sie die Abstände je 01.
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