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BEMA-Anästhesie 40 (I) sicher abrechnen

Ist die eigentliche Behandlung als Sachleistung zumutbar, sollten Sie den Wunsch nach Anästhesie kritisch hinterfragen. Fragen Sie sich, ob es nötig ist, der GKV diese Kosten zu verursachen, ob Sie sich ggf. Budgetprobleme einhandeln und als Konsequenz mittels Regress in die Prüfung kommen. Diskussionen über Einsparungen bei Zahnarztbehandlungen zeigen, wie stark Zahnarztpraxen im Fokus stehen.
Eine Alternative ist die Berechnung der Anästhesie als private Leistung, auch wenn private Zuzahlungen oft ein schwieriges Thema sind.
In 5 Schritten zur honorarsicheren BEMA 40 (I)
- Fragen Sie sich: In welchen Situationen fordern Patientinnen und Patienten Anästhesien ein?
- Teilen Sie diese Situationen ein in „berechtigte Anästhesie“ und „nicht berechtigte Anästhesie“. Das ist vor allem wichtig bei Füllungen, Endodontie und Eingliederung von festsitzendem Zahnersatz.
- Berechtigte Anästhesien weisen Sie in der Dokumentation entsprechend aus, wenn die Anästhesie sich nicht bereits durch die Maßnahme an sich erklärt (Chirurgie, Extraktionen, PAR-Maßnahmen o. Ä.)
Beispiel Endodontie: sehr perkussionsempfindlich wegen hohem Entzündungsgrad oder sensibler Zahnflächenbereich bei zervicaler Füllungslage - Unberechtigte Anästhesien, die eher Wohlfühlcharakter haben, hinterfragen Sie kritisch und rechnen sie ggf. als private Leistung ab.
- Überlegen Sie im Team, wie Sie zukünftig berechtigte und unberechtigte Anästhesien bewerten wollen.
Wichtig: Hinterfragen Sie auch Ihr eigenes Verhalten. Nutzen Sie beispielsweise Anästhesien auch, um bequemer arbeiten zu können?
Anästhesie bei Eingliederung von festsitzendem Zahnersatz
Gliedern Sie festen Zahnersatz in Zusammenhang mit der adhäsiven Befestigung nach GOZ 2197 ein, kann die GOZ 2197 ein Zeichen für eine Anästhesie auf Wunsch sein. Das herkömmliche Verfahren mit einer Zementbefestigung gilt im Allgemeinen als aushaltbar, eine Eingliederung ohne Anästhesie ist also zumutbar. Hochsensible Zähne, die vielleicht noch eine cP/P-Behandlung hatten, sind davon ausgenommen.
Befestigen Sie die Versorgung mittels SÄT und anästhesieren Sie hierfür, kann dies im Rahmen der SÄT mittels GOZ 2197 zusätzlich als private Leistung nach GOZ 0080, 0090 vereinbart werden (mehr zu 0080 und 0090 weiter unten).
Anästhesie bei Inlays
Anästhesien bei der Präparation und Eingliederung von Inlays sind keine GKV-Leistung. Die Bestimmung der in Abzug zu bringenden BEMA 13 stellt dies klar: Das Legen einer Einlagefüllung sowie die gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung erbrachte Anästhesie oder durchgeführten besonderen Maßnahmen sind nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung …
Planen Sie daher solche Anästhesien als private Zusatz- und Begleitleistung ein.
Anästhesie bei Füllungen im Mehrkostenverfahren
Auch bei hochwertigen Füllungen in SÄT kann eine Anästhesie notwendig werden. Oft empfinden Patientinnen und Patienten die SÄT als schmerzhaft und wünschen sich eine Anästhesie. Liegt also der Grund hauptsächlich in der mehrkostenfähigen Leistung, ist die Anästhesie zzgl. Materialkosten für das Anästhetikum eine private Begleitleistung nach GOZ, wie auch eine 0080, 4050/4055, 2040 und ggf. 2130.
Private Anästhesie: 0080 und 0090 nutzen!
Die Vereinbarung von privaten Anästhesien entlastet, quartalsweise betrachtet, Ihr Budget. Sie zeigen damit auch, dass sie das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 12 SGB V verantwortungsvoll umsetzen.
Die GOZ bietet Ihnen noch weitere Abrechnungsmöglichkeiten:
- Zuvor aufgeträufelte Tropfen Anästhetikum vor einer Infiltrationsanästhesie zur Betäubung der Schleimhaut können zusätzlich als GOZ 0080 vor der 0090 berechnet werden.
- Die GOZ 0090 erlaubt die Berechnung des Anästhetikums.
- Die GOZ 0090 wird je Zahn berechnet, mit Begründung sogar 2-mal je Zahn.
Wichtig: Die GOZ 0090 bietet Ihnen bei F: 2,3 ein Honorar von 7,76 €. Im BEMA erhalten Sie ca. 11,50 €, allerdings inklusive Anästhetikum.
JaBr/ES
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