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Bitte nicht verwechseln und bei der Abrechnung nicht vergessen: Die GOPs 01430 und 01435

Leider erliegen viele Praxen – insbesondere BAGen – dem Irrglauben, die beiden Gebührenordnungspositionen seien grundsätzlich nicht berechenbar, da sie in

den Pauschalen untergegangen seien. Dabei können die GOPs 01430 und 01435 sogar recht häufig angesetzt werden, wenn man erkennt und berücksichtigt, dass

sich die Ausschlüsse auf den Arztfall und nicht auf Behandlungsfälle beziehen!

 

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