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CMD-Kurzcheck: Leistungsinhalt der BEMA 01?

Die BEMA 01 beinhaltet das Feststellen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Konkret bedeutet das, es wird Folgendes festgehalten:
- Zahnerkrankungen: Dokumentation von kariösen Defekten = c; fehlenden Zähnen = f; zerstörte Zähne = z; ggf. suffizienter/insuffizienter Zahnersatz, Rekonstruktionen und Restaurationen, Perkussionsensibilität
- Munderkrankungen: Vorliegen pathologischer Veränderungen, Anzeichen für PAR-Erkrankungen
- Kieferkrankheiten: Erfassung von Beschwerden, extraorale Palpation
Die BEMA 01 dient der Diagnostik und liefert damit die Grundlage für therapeutische Maßnahmen. Die BEMA 01 kann aber auch eine Grundlage für weitere diagnostische oder präventive Leistungen sein. Hierbei ist die Sachleistung deutlich begrenzt. Weiterführende Diagnostiken können sein:
- Röntgenbilder
- Vitalitätsproben
- PSI nach Bestimmung des BEMA
Wichtig: Eine weiterführende Diagnostik mit Bezug auf Kiefergelenkerkrankungen im Sinne einer Funktionsanalytik deckt die Sachleistung des BEMA nicht ab.
BEMA 01 nicht für die Feindiagnostik!
Die BEMA 01 deckt eine grobe Diagnostik ab, keine Feindiagnostik. Die Vergütung ist unter Berücksichtigung des Umfangs sehr gering. Sie sollten deshalb die Grenzen der BEMA 01 praxisintern festlegen.
Wichtig: Die BEMA 01 kann individuelle und spezifische Untersuchungen auslösen, die besonders im Bereich der Funktionsanalytik eine private Leistung darstellen.
CMD-Verdacht = Sachleistung
Die Feststellung einer möglichen Kiefererkrankung ist Inhalt der BEMA 01. Demzufolge ist auch die Beratung zum CMD-Kurzcheck Leistungsinhalt der BEMA 01. Mit der Befundaufklärung sind Sie gemäß PatRechteG verpflichtet, den individuellen präventiven oder therapeutischen Behandlungsbedarf darzustellen.
CMD-Diagnostik und -Kurzcheck = private Leistung
Das PatRechteG verpflichtet Sie dazu, die Grenzen der Sachleistung (Funktionsanalytik und Funktionstherapie sind nicht Teil der GKV-Sachleistung) und notwendige außervertragliche Leistungen als private Therapie- oder Präventionsangebote vorzustellen. Sie erfüllen mit Beratung und Aufklärung also die Sachleistung und die Anforderungen des PatRechteG. Der CMD-Kurzcheck kann ein Indiz für eine Kiefergelenkserkrankung liefern. Die Entscheidung darüber, ob diese private Leistung in Anspruch genommen wird oder nicht, trifft die Patientin bzw. der Patient in Absprache mit Ihnen.
6 Schritte: Aufklärung über notwendige Funktionsanalyse
Macht die Diagnostik eine weitere Funktionsanalyse nötig, müssen Sie auf Basis des PatRechteG aufklären. So gelingt es in 6 Schritten:
- Ergebnis der BEMA 01: Darstellung der individuellen Risikofaktoren sowie des Präventions- bzw. Therapiebedarfs
- Grenzen der GKV-Sachleistung in der weiterführenden Diagnostik
- Darstellung der außervertraglichen Privatleistungen (gem. PatRechteG)
- Aufklärung über die Folgen der Unterlassung
- Aufklärung über die Kosten
- Entscheidung der Patientin/des Patienten dokumentieren
PatRechteG und BEMA 01 liefern Ihnen die Grundlagen dafür, weiterführende private Leistungen vorzustellen und entsprechend der Patientenentscheidung durchzuführen.
JaBr/ES
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