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Corona: Ärger mit der neuen Test-Verordnung

Zum 30. Juni 2022 ist eine neue Corona-Testverordnung in Kraft getreten. Demnach sollen sich Bürger an den Kosten der Antigen-Testung in Arztpraxen und Testzentren mit 3 Euro pro Test beteiligen. Die zahlreichen Ausnahmen sorgen jedoch für Verwirrung, Ärztevertretungen laufen Sturm. Formulare können die Test-Organisation in der Praxis erleichtern.

Bürgertests sind ab 1. Juli nicht mehr kostenfrei

Ab 1. Juli 2022 sollen sich die Bürgerinnen an den hohen Kosten für Corona-Antigentests beteiligen: Es wird ein Eigenanteil von 3 Euro pro Test fällig, allerdings nicht für jeden. Gleichzeitig sinkt die Vergütung für Testzentren für einen Test von derzeit 11,50 Euro auf 9,50 Euro.

Der Bürgertest bleibt in folgenden Situationen kostenlos:

  • bei Kindern unter 5 Jahren
  • bei Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • bei Schwangeren im ersten Trimester
  • bei Teilnehmerinnen an Impfstudien
  • bei Personen, die einen Test zur Beendigung einer Isolation brauchen (Freitesten)
  • bei Personen, die in einer Einrichtung leben, sie besuchen oder dort behandelt werden, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, Tageskliniken und Dialysezentren
  • bei Personen, die Angehörige pflegen
  • bei Personen, die mit einem Infizierten in einem Haushalt leben
  • bei Personen, die leistungsberechtigt im Rahmen eines Persönlichen Budgets sind oder bei einem Leistungsberechtigten beschäftigt sind

 

Neue Testverordnung sorgt für Ärger

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun angekündigt, sich vollständig aus der Abrechnung für Bürgertests zurückzuziehen, weil der bürokratische Aufwand dafür zu hoch sei. Sowohl die Mitarbeiterinnen in den Arztpraxen als auch die Abrechnungsstellen selbst, also die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), müssten die Selbsterklärungen der Testpersonen überprüfen. Dazu gehört z. B. das Alter der zu Testenden und der Zweck, zu dem der Test benötigt wird.

Der Vize-Chef der KBV, Stephan Hofmeister, sagte dazu: „Das ist faktisch nicht möglich.“ Hofmeister wies auch darauf hin, dass die Verordnung die Praxen zwinge, wieder Bar-Kassen zu führen. Das lasse Ärzte und Ärztinnen fassungslos zurück, so Hofmeister.

 

Die Ärztevertretungen befürchten neben dem zu hohen Aufwand eine Explosion des Missbrauchs. Arztpraxen seien dadurch in die Rolle von Kontrolleuren und Ordnungsämtern gezwungen, sagte der Chef der sächsischen KV, Klaus Heckemann. Er empfiehlt den Praxen, sich genau zu überlegen, ob sie an der Testung von symptomlosen Menschen beteiligen wollten, da dies genau genommen keine originäre Aufgabe der Vertragsärzteschaft sei. Heckemann plädiert dafür, sich stattdessen auf die medizinische Versorgung von Patienten zu konzentrieren.

Die Probleme mit der neuen Testverordnung wären vermeidbar gewesen, wenn sich das Ministerium im Vorfeld mit der Ärzteschaft besser abgesprochen hätte, sagte Heckemann. Stattdessen hätten sie nur wenige Stunden Zeit bekommen, den Verordnungstext zu prüfen. Der Chef der KBV, Andreas Gassen, vermutet, dass die Abstimmung innerhalb des Ministeriums nicht gut funktioniere und betonte, dass ansonsten der Kontakt zum Bundesgesundheitsmister weiterhin kollegial sei.
 

Formulare erleichtern die Testorganisation

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahm in der ARD-Talkshow Anne Will am Sonntagabend zur Kritik der KVen Stellung. Er sagte, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht einfach aus dem Versorgungsauftrag des Bundes herausziehen könnten. Lauterbach selbst bewertet die Abwicklung der Tests mit der neuen Verordnung als unkompliziert. Dafür stünden Formulare zur Verfügung, mit denen die Testpersonen selbst Auskunft darüber geben könnten, ob sie unter die Ausnahmeregelung fielen. Man wolle sich da auch auf die Ehrlichkeit der Bürgerinnen verlassen und die Angaben nur stichprobenhaft überprüfen, meinte Lauterbach. Wer unrichtige Angaben mache, müsse sich bewusst machen, dass er damit einen Betrug beginge.

Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums findet sich ein einfaches Formular, mit dem Testpersonen bestätigen können, dass sie eine pflegebedürftige Person besuchen wollen. Das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen stellt ein aussagekräftigeres Formblatt bereit. Das NRW-Ministerium gibt an, dass das Bundesgesundheitsministerium dem Landesministerium versichert habe, dass diese Eigenerklärung ausreiche.

Thema Abrechnung

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