

Darf man Ätzen und Konditionieren getrennt abrechnen?
Antwort unserer Expertin:
Die zahntechnische Leistung des Ätzens und Konditionierens bezeichnet man als Chairside-Leistung. Die GOZ 2197 deckt nur die Leistung am Zahn ab (Schmelzkontaktflächen). Maßnahmen am Werkstück (Kronen, Inlays o. Ä.) lösen tatsächlich eine zahntechnische Zusatzposition aus, die Sie nach § 9 GOZ separat berechnen können.
Bleiben Sie am Ball!
Sie interessieren sich für Abrechnungsfragen und möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann testen Sie ZFA exklusiv. Jeden Monat informieren wir Sie auf zwei Seiten zu Fragen der Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Hier geht's zum Probeabo.

Verbessern Sie das Teamklima!
Sorgen Sie für eine positive zielorientierte Kommunikation und leiten Sie souverän das Praxisteam, indem Sie jetzt zertifizierte Teamleiterin werden!
Unser Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.