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Darf man Ätzen und Konditionieren getrennt abrechnen?

Dürfen wir für das Ätzen und Konditionieren von Kronen, Inlays oder Stiften zusätzlich eine zahntechnische Leistung berechnen? Ist das nicht bereits mit der GOZ 2197 abgedeckt?

 

Antwort unserer Expertin:

Die zahntechnische Leistung des Ätzens und Konditionierens bezeichnet man als Chairside-Leistung. Die GOZ 2197 deckt nur die Leistung am Zahn ab (Schmelzkontaktflächen). Maßnahmen am Werkstück (Kronen, Inlays o. Ä.) lösen tatsächlich eine zahntechnische Zusatzposition aus, die Sie nach § 9 GOZ separat berechnen können.

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