Darf man Ätzen und Konditionieren getrennt abrechnen?
Antwort unserer Expertin:
Die zahntechnische Leistung des Ätzens und Konditionierens bezeichnet man als Chairside-Leistung. Die GOZ 2197 deckt nur die Leistung am Zahn ab (Schmelzkontaktflächen). Maßnahmen am Werkstück (Kronen, Inlays o. Ä.) lösen tatsächlich eine zahntechnische Zusatzposition aus, die Sie nach § 9 GOZ separat berechnen können.
Bleiben Sie am Ball!
Sie interessieren sich für Abrechnungsfragen und möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann testen Sie ZFA exklusiv. Jeden Monat informieren wir Sie auf zwei Seiten zu Fragen der Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Hier geht's zum Probeabo.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!