

Devitalisation: Wichtige Unterschiede in GKV und PKV

Die Devitalisation sorgt für Schmerzfreiheit und schafft Raum für Aufklärung und Beratung, sodass Patientinnen und Patienten offen sind für die Entscheidungsfindung.
GKV und Devitalisation
Die Devitalisation verschafft Ihnen Zeit für die Bewertung, ob der betroffene Zahn gemäß Richtlinie aufbereitet werden darf. Unabhängig davon, wie diese Bewertung ausfällt, dürfen Sie den Zahn schmerzfrei stellen und die Devitalisation abrechnen. Selbst dann, wenn es danach zur Extraktion kommt.
Die Devitalisation ist eine Position mit komplexen Inhalten. Das müssen Sie wissen:
- Untersuchungen zur Vitalitätsprobe dürfen Sie berechnen. Es handelt sich um einen Schmerzfall, was die BEMA ViPr/8 auslösen kann.
- Eine notwendige Infiltrationsanästhesie/Leitungsanästhesie zur Schaffung des Zuganges darf nach BEMA I/40 bzw. L1/41a zusätzlich berechnet werden.
- Der Zugang zur Kavität ist Leistungsinhalt – eine Trepanation darf nicht berechnet werden.
- Sie müssen das Medikament angeben, dürfen es jedoch nicht berechnen.
- Das Einbringen des Medikamentes löst die BEMA Devitalisation/Dev/29 aus.
- Der keimdichte Verschluss ist ebenfalls Leistungsinhalt.
Wichtig: Bei gesetzlich Versicherten nutzen Sie die Sachleistung. Für die Weiterbehandlung müssen Sie streng auf die Richtlinie achten. Die Sachleistung beinhaltet eine komplexe Leistungsabfolge, Begleitleistungen sind deutlich begrenzt möglich.
Private Leistungen per BMV-Z
Zusätzliche private Leistungen nach GOZ dürfen Sie als private Vereinbarung nach BMV-Z berechnen, sofern sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht in einer schmerzhaften Ausnahmesituation befindet. Diese Positionen kommen infrage:
- GOZ 0080 zur Oberflächenanästhesie
- GOZ 4050/4055 zur Entfernung von Belägen
- GOZ 2130 zur Kontrolle und Politur der Restfüllung, andere Füllung am Zahn/Nachbarzahn
- GOZ 2197 zur Befestigung des keimdichten Verschlusses der Devitalisation
PKV und Devitalisation
In der GOZ gibt es keine Position für die Devitalisation. Gemäß § 6 (1) dürfen Sie sie auf der Grundlage Ihrer Kalkulation analog berechnen. Achten Sie dabei auf die Vergütung des BEMA von 14,50 € und berücksichtigen Sie Ihre Behandlungszeit. Das Material können Sie in die Kalkulation aufnehmen. Gemäß § 4 (3) GOZ ist die Kalkulation der GOZ-Leistungen inklusive Material, sofern nichts anderes vermerkt ist. Für Ihre Berechnung können Sie folgende Begleitleistungen berücksichtigen:
- Ä5 Symptombezogene Untersuchung
- Ä1 Beratung
- 0070 Vitalitätsprüfung
- 2390 Trepanation
- Devitalistaion mittels Medikament gem. § 6 (1)
- 2130 Kontrolle und Politur Restfüllung
- 4050/4055 Belagsentfernung
- 2020 Temporärer bakteriendichter Verschluss
- 2197 Adhäsive Befestigung 2020
Wichtig: In der Berechnung für private Leistungen nach GOZ sind die Positionen deutlich umfangreicher als im BEMA. Kalkulieren Sie die analoge Leistung nach § 6 (1) mit realistischen Werten. Ihre Vergütung sollten nicht unter der des BEMA liegen.
JaBr/ES
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