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Die neue Versorgungspauschale ab 1. Juli 2026: Was Sie jetzt wissen müssen

Lange hat es gedauert, nun ist es beschlossen: Der Bewertungsausschuss hat sich in seiner 828. Sitzung am 11. März 2026 auf die neue Versorgungspauschale geeinigt. Ab dem 1. Juli 2026 ersetzen die neuen GOPs 03100 und 03110 für bestimmte chronisch kranke Patientinnen und Patienten die bisherige Kombination aus Versichertenpauschale, Chronikerpauschale (GOP 03220 und indirekt GOP 03221) und Zuschlag (GOP 03222). Das Besondere: Die Versorgungspauschale gilt für ein halbes Jahr und nicht wie bisher pro Quartal.

Was bedeutet das nun konkret für Ihre Abrechnung? Welche Voraussetzungen müssen Patientinnen und Patienten erfüllen? Welche Diagnosen sind relevant? Und wie können Sie sich jetzt schon auf den Start Mitte des Jahres vorbereiten?

 

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