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Die wichtigsten EBM-Änderungen zum 3. Quartal 2020

Neu sind die Portopauschalen sowie der Zuschlag für Corona-Abstrich wegen Corona-Warn-App. Barbara Kettl-Römer, Chefredakteurin von Abrechnung exakt, hat für Sie noch einmal alle Details zu diesen neuesten Änderungen zusammengetragen.

1. Neue Portopauschalen

Die bisherigen Kostenpauschalen nach den GOPs 40120 bis 40126 und die „Kopierpauschale“ nach GOP 40144 sind entfallen. Ersetzt werden sie durch die GOPs 40110 und 40111 sowie die GOP 01660.
 

GOPLeistungWert
40110Kostenpauschale für das Versenden bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen0,81 €
40111Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefax0,10 €
01660Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale zur Förderung der Versendung elektronischer Briefe0,11 €


Die GOP 01660 ist befristet bis zum 30.06.2023; sie wird extrabudgetär vergütet.

Die Kostenpauschalen nach den GOPs 40110 und 40111 unterliegen einer Höchstwert-Regelung. Ab dem 01.07.2020 beträgt der Höchstwert für diese GOPs für Allgemeinmediziner, hausärztliche Internisten, praktische Ärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner 38,88 Euro im Arztfall. Jeweils zum 1. Juli 2021 und 2022 werden die Höchstwerte deutlich gesenkt.

2. Neuer Zuschlag für Corona-Abstrich wegen Corona-Warn-App

Bereits seit 15. Juni gültig und befristet bis zum 31.03.2021 ist die GOP 02402:
 

GOPLeistungWert 2020
02402

Zusatzpauschale im Zusammenhang mit der Entnahme von Körpermaterial für Untersuchungen nach der Gebührenordnungsposition 32811 auf das beta-Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Warnung durch die Corona-Warn-App zum Ausschluss einer Erkrankung

Obligater Leistungsinhalt

Abstrichentnahme(n) aus den oberen Atemwegen (Oropharynx-Abstrich und/oder Nasopharynx-Abstrich (-Spülung oder -Aspirat))

Abrechnungsbestimmung: einmal am Behandlungstag

Anmerkungen

  • Für die Beauftragung der Laborleistung ist der Vordruck Muster 10 C zu verwenden. Bis zur Veröffentlichung des Vordrucks Muster 10 C ist Muster 10 zu verwenden und im Feld „Auftrag“ explizit die Laborpauschale 32811 anzugeben.
  • Die Ergebnismitteilung sollte im Regelfall innerhalb von 24 Stunden nach Rückmeldung durch das Labor erfolgen.
91 P.
10,00 €

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