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Digitalgesetz: Diese Änderungen kommen auf Praxen zu

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht in die nächste Runde. Befürworter sprechen von einem wichtigen Modernisierungsschritt, Ärzteverbände warnen dagegen vor mehr Bürokratie und einem wachsenden Einfluss der Krankenkassen. Gleichzeitig gibt es aktuelle Neuerungen bei der ePA.

„Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt“, so Gesundheitsministerin Nina Warken in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums anlässlich des Entwurfbeschlusses des Digitalgesetzes (GeDIG). Die Nutzung digitaler Anwendungen solle sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden. 

 

Alles dreht sich um die ePA 

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die elektronische Patientenakte (ePA). Sie soll künftig deutlich mehr können als Befunde und Arztbriefe speichern. Geplant sind u. a. eine Volltextsuche, eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion sowie verständlich aufbereitete Gesundheitsinformationen. Krankenkassen dürfen die ePA außerdem um zusätzliche Angebote ergänzen, etwa mit Präventionshinweisen oder KI-gestützten Erklärungen zu medizinischen Befunden.

 

Neue ePA-Funktionen laufen bereits an

Unabhängig vom neuen Digitalgesetz entwickelt sich die ePA bereits weiter. Seit Juli können sich Versicherte per Push-Nachricht informieren lassen, wenn sich Inhalte ihrer Patientenakte ändern oder eine Praxis auf die ePA zugreift. Gleichzeitig startet der elektronische Medikationsplan zunächst in einer Pilotphase. Er fasst die aktuelle Medikation einschließlich Dosierung und Einnahmehinweisen übersichtlich zusammen und soll die Arzneimitteltherapie sicherer machen. Weitere Funktionen kommen schrittweise hinzu, etwa die Berücksichtigung rezeptfreier Arzneimittel. 

 

Digitale Steuerung der Versorgung

Außerdem schafft das Gesetz die technischen Voraussetzungen für das geplante Primärversorgungssystem. Wer medizinische Hilfe benötigt, soll künftig zunächst eine digitale Ersteinschätzung erhalten und anschließend gezielt an die passende Stelle weitergeleitet werden. Elektronische Überweisungen und eine zentrale Terminplattform sollen diesen Weg in den nächsten Jahren unterstützen. Auch Gesundheitsdaten möchte die Bundesregierung künftig stärker für Forschung, Prävention und die Entwicklung neuer Therapien nutzen. 

Zustimmung von Krankenkassen

Von den gesetzlichen Krankenkassen kommt überwiegend positive Resonanz für das GeDIG. Die Techniker Krankenkasse sieht darin einen wichtigen Schritt zu einer modernen Versorgung. Digitale Ersteinschätzungen, elektronische Überweisungen und eine zentrale Terminvermittlung könnten Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung bringen und gleichzeitig die Praxen entlasten.

Auch der GKV-Spitzenverband begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich. Aus seiner Sicht richtet das GeDIG die Digitalisierung stärker am konkreten Nutzen für die Versorgung aus. Entscheidend sei nun, dass digitale Anwendungen nicht nur technisch funktionieren, sondern den Praxisalltag tatsächlich erleichtern und Patientinnen und Patienten einen spürbaren Mehrwert bieten.

 

Ärzte sehen Risiken

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bewertet den Gesetzentwurf deutlich kritischer. Er befürchtet, dass Krankenkassen durch zusätzliche Funktionen der ePA immer stärker Einfluss auf die medizinische Versorgung nehmen könnten. „Damit wird das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch aufgebrochen und für die Ohren der Kostenträger geöffnet.“ Die wenigsten Patientinnen und Patienten würden erkennen, dass sie mit einer einfachen Zustimmung eine gläserne Patientenakte in Richtung ihrer Krankenkasse schaffen. Damit drohe die ärztliche Schweigepflicht, unter dem Vorwand der Digitalisierung, Stück für Stück ausgehöhlt zu werden, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Verbandes. 

Bis die geplanten Änderungen im Praxisalltag ankommen, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Mit dem Kabinettsbeschluss hat das Gesetzgebungsverfahren erst begonnen. Bevor das GeDIG in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch beraten und verabschieden. 

MT

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