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Digitalstrategie 2.0: ePA, E-Rezept und eHBA im Praxischeck

Mehr als eine Milliarde E-Rezepte, Millionen Gesundheits-IDs und ein Forschungsdatenzentrum mit 74,5 Millionen Datensätzen – die Bilanz der Digitalisierungsstrategie kann sich sehen lassen. Doch vor allem bei der elektronischen Patientenakte bleibt Luft nach oben. Was die Weiterentwicklung der Strategie konkret bedeutet und welche Fristen Praxen jetzt im Blick behalten sollten.

Die Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital“ wurde 2023 von der Bundesregierung vorgestellt. Ziel war es, digitale Anwendungen verbindlich einzuführen, Abläufe zu vereinfachen und Daten besser nutzbar zu machen. Das Gesundheitssystem sollte langfristig moderner und digitaler werden – sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Damalige Zielpunkte waren u. a.:

  • Die flächendeckende Einführung von eRezept und eAU
  • Entwicklung und Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
  • Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI)
  • Umfassendere Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung

 

Das ist schon geschafft

Im Infoblatt zur Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie nennt das Bundesgesundheitsministerium Zahlen zu bisher erfolgten Maßnahmen:

  • 1 Milliarde E-Rezepte
    Seit Einführung wurden laut Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie mehr als eine Milliarde E-Rezepte ausgestellt. Das zeigt, wie selbstverständlich diese Anwendung inzwischen genutzt wird.
  • 4,5 Millionen Gesundheits-Ids
    Rund 4,5 Millionen Menschen verwenden bereits eine Gesundheits-ID. Sie dient als digitaler Zugang zu Anwendungen wie der ePA.
  • 74,5 Millionen Datensätze
    Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ist seit der Eröffnung am 9. Oktober 2025 die zentrale Anlaufstelle für die Gesundheitsforschung in Deutschland. Dort stehen bereits Daten von 74,5 Millionen gesetzlich Versicherten zur Auswertung bereit. Die Daten sind pseudonymisiert und sollen u. a. für Versorgungsanalysen und Forschung genutzt werden.
  • 59 Digitale Gesundheitsanwendungen
    Von Adipositas bis zu Diabetes und Depressionen – für viele chronische Erkrankungen gibt es bereits DiGAs, die die Patientinnen und Patienten digital begleiten und unterstützen.

 

Die ePA – Sorgenkind mit Zukunftsperspektive

Die ePA ist eines der arbeitsintensivsten und wichtigsten Projekte der Digitalisierungsstrategie. Aktuell nutzen nur wenige Versicherte ihre ePA aktiv (wir berichteten). Das soll sich ändern.

Bis 2030 sollen rund 20 Millionen Menschen die ePA regelmäßig nutzen, so das BGM in einer Pressemitteilung. Durch Einbindung weiterer Anwendungen wie der digitalen Ersteinschätzung, einer digitalen Terminvermittlung, dem digitalen Impfpass und der E‑Überweisung soll sie zukünftig noch mehr praktische Inhalte für die Versicherten bieten. Auch der Zugang soll vereinfacht werden. Die ePA soll stärker in bestehende Abläufe eingebunden werden und nicht nur als Ablageort für PDFs dienen.

„Wir müssen alle feststellen, dass wir mit der ePA spät dran waren. Alles kommt nun nach und nach und so schnell, wie es geht“, sagt Gesundheitsministerin Nina Warken bei einer Regierungsbefragung im Plenum des Bundestages. Zusätzlich müsse auch die Telematikinfrastruktur stabil werden, so die Ministerin.

Die TI bleibt das technische Fundament. In der überarbeiteten Strategie ist ausdrücklich von weniger Komplexität und höherer Stabilität die Rede. Anwendungen sollen zuverlässiger laufen, Schnittstellen klarer definiert sein.
 

Aktuelle Info zu Heilberufsausweisen

Eine derzeit aktuell laufende digitale Entwicklung betrifft die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und SMC-B-Praxisausweise. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ruft dazu auf, bis zum 30. Juni 2026 bestehende Karten zu ersetzen, sofern sie noch nicht auf das neuere Verschlüsselungsverfahren (ECC) umgestellt sind. Dies gilt auch für bereits ausgegebene Karten der Generation 2.1, wenn bestimmte technische Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und betrifft sowohl Heilberufs- als auch Praxis- und SMC-B-Karten. Nach Ablauf dieser Frist können entsprechende Ausweise laut KBV in der TI nicht mehr genutzt werden. 

 

MT

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