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Fluoridierung FLA/IP 4: Auf zeitliche Abstände und Kariesrisiko achten!

Eine Fluoridierung härtet prophylaktisch den Zahnschmelz, was jungen Patienten einen guten Schutz gegen Karies bietet. Die GKV bietet hier verschiedene Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die Anforderungen an Ihre Dokumentation sind allerdings hoch. Wichtig ist, dass Sie bei der Terminierung auf die Abstände achten.

Die GKV bietet jungen Patienten verschiedene Möglichkeiten zur Fluoridierung:

  • FLA: 6. bis vollendeter 72. Lebensmonat (FU 1 und FU 2)
  • IP 4: ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
     

Bei der Fluoridierung nach FLA und IP 4 handelt es sich um eine rein prophylaktische Maßnahme. Besteht ein hohes Kariesrisiko kann eine erneute Fluoridierung ausgeführt und berechnet werden.

Für die Berechnung von FLA und IP 4 ist die Richtlinie eine wichtige Grundlage.
 

FLA: Alter und dmf-t können lt. Richtlinie über Häufigkeit entscheiden

1. 6. bis 33. Lebensmonat
2-mal pro Kalenderhalbjahr fluoridieren im Zusammenhang mit der FU 1

2. Ab 34. Lebensmonat
2-mal pro Kalenderhalbjahr fluoridieren im Zusammenhang mit der FU 2. Bei hohem Kariesrisiko entscheiden Sie anhand des dmf-t:

  • bis 3 Jahre: dmf-t > 0
  • bis 4 Jahre: dmf-t > 2
  • bis 5 Jahre: dmf-t > 4
  • bis 6 Jahre: dmf-t > 5
     

Vorsicht: Es kann sein, dass die KZV die Richtlinie nicht anwendet und eine Abrechnung der FLA nach Bestimmung des BEMA zur FLA vom 6.–72. Lebensmonat 2-mal je Kalenderhalbjahr zulässt.
 

IP4: von 6–18 Jahren entscheidet das Kariesrisiko über Häufigkeit

Vom 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt Folgendes:

1. Kein hohes Kariesrisiko 

  • IP4 einmal pro Kalenderhalbjahr
  • erste lokale Fluoridierung während der Motivationsphase innerhalb von vier Monaten nach der Prophylaxeuntersuchung
  • weiteren Fluoridierungen in regelmäßigen Abständen von ca. sechs Monaten
     

2. Hohes Kariesrisiko

  • IP 4 zweimal pro Kalenderhalbjahr nach dmf-T/DMF-T je nach Alter:
    • 7 Jahre: dmf/DMF (t/T) > 5 oder D(T) > 0
    • 8–9 Jahre: dmf/DMF (t/T) > 7 oder D(T) > 2
    • 10–12 Jahre: DMF (S) an Approximal/Glattflächen > 0
    • 13–15 Jahre: D (S) an Approximal/Glattflächen > 0, und/oder mehr als 2 kariöse Läsionen
  • Die genannten Bedingungen gelten für Versicherte vom 6. Lebensjahrs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Die Abstände zwischen den IP 4 betragen 3 Monate.

 

Fluoridierung nur nach Einverständnis und Vorbereitung

Für die Fluoridierung nach FLA und IP4 müssen Sie folgende Grundlagen beachten.

  • Erziehungsberechtigte müssen sich (schriftlich) einverstanden erklären
  • Umfassende Aufklärung über Vorteile, Folgen der Unterlassung und Risiken der Fluoridierung
  • Voraussetzung für die lokale Fluoridierung sind die gründliche Beseitigung von Zahnbelägen und die Trockenlegung der Zähne
  • Dokumentation des Medikamentes
  • Beachtung der häuslichen Fluoridanwendung, z. B. mit fluoridiertem Speisesalz, Fluorid-Spülungen und Fluoridgelee

 

Nicht systematisch fluoridieren!

Das Angebot der Fluoridierung sollte immer ein individuelles Angebot sein. Führen Sie Fluoridierungen nie systematisch durch. Die Fluoridierung muss anhand der Werte jedes Mal neu festgelegt werden, denn das Kariesrisiko kann sich mit dem Alter nach Bestimmung der Richtlinie ändern. 

Lehnen die Erziehungsberechtigten das Angebot zur Fluoridierung ab, müssen Sie das dokumentieren. Eine Abrechnung der FLA oder IP4 muss dann unterbleiben.

Thema Abrechnung

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