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Für die Umstellung auf eAU und eRezept erhalten Praxen mehr Zeit

Schritt für Schritt soll es in den Arztpraxen weniger Papier geben. Doch auf digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte umzustellen, erweist sich als komplizierter als gedacht. Deshalb können AUs und Rezepte nun bis zum 30. Juni 2022 in Papierform ausgestellt werden.

Die alten Muster 1 und 16 sind auf dem Rückzug. So hatte der Gesetzgeber eigentlich geplant, dass AU-Daten vom 1. Oktober 2021 an digital an die Krankenkassen übermittelt werden müssen. Zum Jahreswechsel sollte die eAU für alle Arztpraxen verpflichtend sein. Das PKV Institut berichtete. Doch für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeichnete sich im Laufe der vergangenen Wochen ab, dass die Technik bis dahin nicht in allen Arztpraxen installiert sein wird. Dann könnte passieren, dass Praxen die AU auf Papier nicht mehr ausstellen dürfen und die eAU noch nicht ausstellen können. Das kann niemand wollen. Damit der Praxisbetrieb zum Jahreswechsel reibungslos läuft, legte die KBV daher in einer Richtlinie fest, dass Krankschreibungen noch bis zum 30. Juni 2022 in Papierform ausgestellt werden können.
 

Ärzteschaft soll „schnellstmöglich“ für geeignete Technik sorgen

Technische Voraussetzung für die eAU ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Der Konnektor sollte idealerweise die Komfortsignatur unterstützen. Nötig sind zudem ein KIM-Dienst für den sicheren Versand, ein elektronischer Heilberufsausweis der Generation 2.0 sowie ein PVS-Update für die eAU. Die KBV geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten frühestens Mitte 2022 flächendeckend in den Arztpraxen angekommen sein werden. Sie appelliert allerdings an die Ärzteschaft, sich „schnellstmöglich“ um die technischen Voraussetzungen zu kümmern. Wer die AU bereits heute digital ausstellen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Alle detaillierten Infos dazu gibt es bei der KBV.
 

Verlängerte Übergangsphase gilt auch fürs eRezept

Auch das eRezept sollte ursprünglich vom 1. Januar 2022 an für alle Vertragsärzte sowie deren Patienten verpflichtend sein. Zu den oben genannten technischen Voraussetzungen für die eAU kommt beim eRezept noch ein Drucker mit Auflösung von 300dpi für den Tokenausdruck hinzu. Einen sogenannten Token erhalten alle Patienten, die keine eRezept-App nutzen, um ihr Medikament in der Apotheke abzuholen. Auch für das eRezept wurde die Übergangsphase bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
 

Ausnahme von der Regel

Nun kann es sein, dass der Arzt keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur hat, wenn er ein eRezept ausstellt. Das kann z. B. passieren, wenn Hard- oder Software in der Praxis defekt sind oder wenn der Arzt zu einem Patientenbesuch außer Haus ist. Dann darf Muster 16 noch genutzt werden. Weitere Fragen beantwortet die KBV.

Thema Abrechnung

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