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So meistern Sie den Start der elektronischen AU in Ihrer Praxis

Eigentlich sollten Praxen vom 1. Oktober an die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen. Das wäre übermorgen. Doch Krankenkassen sind noch in der Testphase, nicht alle Praxisverwaltungssysteme (PVS) bekamen zeitig ein Update. Deshalb haben Sie in Ihrer Praxis das ganze vierte Quartal 2021 über Zeit, vom Muster 1 auf die eAU umzustellen.

Die eAU ist für alle Arztpraxen verpflichtend. Die Praxen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Krankenkassen digital über die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten informieren. Notwendig sind dazu ein KIM-Dienst, ein elektronischer Heilberufsausweis und ein Update für Ihr PVS. Das PKV Institut berichtete bereits ausführlich.
 

Die eAU-Anwendung läuft noch nicht stabil

Nun ist passiert, was bei vielen digitalen Umstellungen passiert: Die Sache zieht sich hin. Bislang erproben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge erst 16 Krankenkassen und mindestens neun Praxisverwaltungssysteme (PVS) die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter echten Versorgungsbedingungen. Hierbei gibt es laut KBV noch erhebliche Probleme. Noch längst nicht jede Krankenkasse kann eine eAU empfangen, nicht alle PVS sind umgestellt. Da jedoch in Deutschland täglich Hunderttausende Bescheinigungen ausgestellt werden, muss das System stabil laufen, bevor es zur Pflicht wird. Die KBV schlug eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember heraus. Für Ihr Praxisteam hat das einen Vorteil: Sie haben etwas mehr Zeit für die Umstellung.

Die KBV empfiehlt, sich im vierten Quartal einen Tag auszusuchen, an dem die Praxissoftware in Ruhe umgestellt werden kann. Schauen Sie, wann für Ihr Team ein geeigneter Zeitpunkt ist und sprechen Sie diesen Termin mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
 

Fahren Sie zweigleisig

Ist Ihr System schließlich umgestellt, heißt das noch lange nicht, dass die von Ihnen ausgestellten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch bei den Krankenkassen ankommen. Denn es könnte sein, dass Ihre digitalen AUs von einigen Kassen noch gar nicht elektronisch empfangen werden können. Fahren Sie deshalb in der ersten Zeit zweigleisig. Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten:
 

  • Einige PVS-Hersteller bieten mit dem Update die Möglichkeit, neben dem Versand der eAU weiterhin das Muster 1 auszustellen. So können Sie die eAU-Funktionalität testen. Falls es zu Problemen kommt, weichen Sie auf das alte Verfahren aus. 
  • Sollten Sie schon zum 1. Oktober umstellen, geben Sie Ihren Patienten zusätzlich zum Ausdruck für den Versicherten und den Arbeitgeber auch den Ausdruck für die Krankenkasse mit. Machen Sie das so lange, bis Sie sicher sind, dass die betreffende Krankenkasse wirklich digital AU-Daten empfangen kann.
  • Ist zusätzlich der Versand eines Papierausdrucks per Brief erforderlich, können Sie neue Kostenpauschaulen geltend machen:
    • GOP 40130 (0,81 Euro) gilt, wenn eine digitale Übermittlung an die Krankenkasse aus technischen Gründen nicht klappt und Sie dies erst bemerken, wenn der Patient die Praxis bereits verlassen hat. Zweite Voraussetzung: Die Übermittlung kann nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden. Dann senden Sie die AU per Post. Der Versand der digitalen Daten erfolgt automatisch, wenn die Störung behoben ist und das System der Krankenkasse funktioniert.
    • GOP 40131 (0,81 Euro) gilt, wenn nach einem Hausbesuch die Ausdrucke für Arbeitgeber und Patient von der Praxis versendet werden. Die digitale Übermittlung der eAU an die Krankenkasse ist in diesem Fall direkt aus der Praxis möglich.

Thema Abrechnung

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