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GOZ-Leistungen kombinieren – was geht, was geht nicht?

Antwort unserer Expertin:
Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Wenn es keinerlei Hinweise auf einen Ausschluss gibt, können Sie kombinieren. Sie sollten bei Ausschlüssen grundsätzlich darauf achten, worauf sie sich beziehen. Sie können GOZ-Positionen immer kombinieren, wenn unterschiedliche Regionen betroffen sind oder sie in unterschiedlichen Sitzungen erbracht werden.
Beispiel 1:
- 12–22: 1040
- 13–18, 23–28: GOZ 4050/4055
Beispiel 2:
- 1. Sitzung: 0010, 0070, 4005, 4060, 4020 und Ä1
- 2. Sitzung (am gleichen Tag): Ä3
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