| Magazin

Hausärzte möchten in ihren Praxen gegen SARS-Cov-2 impfen

Wer darf zuerst gegen SARS-CoV-2 geimpft werden? Um diese Frage zu beantworten, hat das Bundesgesundheitsministerium einen Plan: Ärzte sollen Risikopatienten ein Attest ausstellen, damit die ihren Anspruch auf eine frühe Impfung geltend machen können. Je Attest sollen Ärzte dafür pauschal fünf Euro erhalten. Dagegen regt sich Protest. Gleichzeitig stehen die niedergelassenen Ärzte der Impfung in ihren eigenen Praxen positiv gegenüber. Und MFAs werden aufgefordert, sich zur Mithilfe in den Corona-Impfzentren zu melden.

Bereits zum 15. Dezember könnte die neue Attest-Regelung in Kraft treten. Ärzte würden Patienten mit Vorerkrankungen bescheinigen, dass sie bei der Impfung Priorität haben. Der Deutsche Hausärzteverband hält das für keine gute Idee. Es sei zu viel, „wenn nun millionenfach Einzelgespräche und Untersuchungen für Atteste zur Impfberechtigung durchgeführt werden sollen.“ So der Verbandsvorsitzende Ulrich Weigeldt. Ein weiteres Argument: Wenn Patienten erst zum Hausarzt und dann zum Impfzentrum müssten, würden auch die Kontakte und damit das Infektionsrisiko steigen. Besser wäre, die Patienten dann gleich in der Praxis zu impfen.

Praxen sind auf Impfungen gut vorbereitet

Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen möchten die Impfungen so schnell wie möglich aus den Impfzentren in die Praxen holen. Praxen seien sehr gut auf Impfungen vieler Patienten vorbereitet. Allein in den vergangenen Monaten ließen sich in Deutschland 30 Millionen Menschen gegen Grippe impfen. Impfskepsis lasse sich am besten in der Praxis ausräumen.

Ein Grund für die Impfung in den zentralen Impfzentren war bisher, dass der Impfstoff bei minus 80 Grad gekühlt werden müsse. Allerdings hält er sich offenbar für wenige Tage auch im Kühlschrank. Deshalb schlagen Ärztevertreter vor, dass die Praxen von den Impfzentren mit dem Impfstoff beliefert werden.

MFAs für Impfzentren dringend gesucht

Der Verband medizinischer Fachberufe (VfM) ruft MFAs zur Mithilfe in Corona-Impfzentren auf. Hannelore König, Präsidentin des Verbandes, würdigt die Arbeit der MFAs während der Pandemie: „Medizinische Fachangestellte übernehmen seit Monaten eine zentrale Rolle, indem sie bereits bei der Terminvergabe auf die Trennung der Patientinnen und Patienten mit Infekten von den anderen Erkrankten achten. Sie organisieren die separaten Infektionssprechstunden und wirken bei der Testung im Verdachtsfall aktiv mit.“ Für die Corona-Impfzentren seien vor allem MFAs gesucht, die in Teilzeit arbeiten oder zurzeit nicht berufstätig sind.

Die Landesärztekammer Hessen hat bereits die zentrale E-Mail-Adresse mfa-impfen-gegen-corona[at]laekh.de eingerichtet, unter der MFAs sich melden können. MFAs aus anderen Kammerbezirken können sich an ihre Ärztekammer oder ihre KV wenden.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!